Wien – Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) will die Anrechnung von 24 Monaten Karenzzeit bei Gehaltsvorrückungen per Gesetz regeln, sollte dies seitens der Sozialpartner nicht über die diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen funktionieren. In diesem Fall würde die Bundesregierung bis Jahresende eine Neuregelung vorlegen, teilte sie am Mittwoch mit.

Karenz wie Arbeit einrechnen

Die Karenz solle wie die Arbeitszeit bewertet werden, dies sei ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige Familienpolitik und die Gleichstellung von Frau und Mann. Wer bis zu 24 Monate Karenz nehme, solle künftig in dieser Zeit alle Gehaltsvorrückungen sowie die entsprechenden Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlungen und Krankenstandsansprüche angerechnet bekommen, so die Ministerin in einer Aussendung: "Keine Familie soll einen Nachteil haben, wenn sie das Recht auf Karenz wahrnimmt und sich für Familie und Kinder entscheidet."

Augenmerk auf "Frauenbranchen"

Für Bogner-Strauß ist es wichtig, bei der Herbstlohnrunde ein besonderes Augenmerk auf jene Branchen zu legen, in denen besonders viele Frauen beschäftigt sind: "Vor allem in Bereichen wie dem Handel, wo knapp zwei Drittel Frauen tätig sind, sollten wir einen hohen Abschluss anstreben, um dem Gender Pay Gap wirkungsvoll entgegenzutreten", betonte die Ministerin. (APA, 27.9.218)