Wien – Mit einem ziemlich skurrilen Fall beschäftigt sich Richterin Petra Poschalko im Verfahren gegen Felix F., einen 23-Jährigen, der seiner Lebensgefährtin gedroht haben soll, ihr einen Hammer ins Gesicht zu schießen. Wegen eines Schmerzimpulses bei der durch sie durchgeführten Entleerung eines subepidermalen Eiterherdes. Genauer: Der Arbeitslose spielte an seiner Playstation, als ihm die Mutter seines Kindes ein Wimmerl ausdrückte.

Am 23. Juni war es warm, der unbescholtene F. frönte seiner Spielleidenschaft mit nacktem Oberkörper. "Sie hat gefragt, ob sie mir den Pickel am Rücken ausdrücken soll", erinnert er sich. Er stimmte zu, dann schrie er auf, da der Kern fester saß als gedacht. "Ich war böse und habe gefragt, ob sie nicht vorsichtiger hätte sein können."

Es entstand ein Streit, an dem er nicht ganz unschuldig war, wie er zugibt. "Sie war schon ein wenig angefressen, weil ich mit dem Essenkochen spät dran war. Einen Toast hätte ich machen sollen, aber ich habe gespielt und die Zeit übersehen." Jacqueline N. verbot ihm im Zuge der Auseinandersetzung die Benützung ihrer Konsole.

Zerstörung der Konsole angedroht

"Da habe ich einen Hammer genommen und gedroht, dass ich sie zerschlage. Aber das wäre ja sinnlos, da hätte ich ja selbst nicht mehr spielen können", argumentiert er. "Haben Sie auch gedroht, ihr den Hammer ins Gesicht zu schmeißen?", fragt Poschalko. "Ja, aber das war nicht ernst gemeint, sie saß im Nebenzimmer."

Über seine berufliche Zukunft entspinnt sich folgender Dialog: "Ich mach mir schon Gedanken." – "Das ist löblich." – "Ich habe mir gedacht, ich gehe zur MA 40 und sage, dass ich mich um Jacqueline kümmere, der geht es gesundheitlich nicht gut." – "Also Sie wollen nicht wegen eines Jobs dorthin, sondern wegen Geldes?" – "Ja", zuckt F. mit den Schultern. Rechtskräftiger Freispruch, da die Drohung nicht ernst gemeint war, wie selbst N. sagt. Die auch betont, dass man nach einer zweiwöchigen Trennung wieder zusammengefunden habe. (Michael Möseneder, 3.10.2018)