Linz – In Oberösterreich soll ein Iraker, der im April eine Österreicherin geheiratet hat, in sein Geburtsland abgeschoben werden. Und nicht zum ersten Mal argumentiert ein Sachbearbeiter des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) im negativen Asylbescheid teilweise zynisch, wie die "Oberösterreichischen Nachrichten" am Samstag berichteten. So hieß es, dass der Mann seine Ehe trotz Rückkehr in den Irak etwa via Skype pflegen könne.

Der 24-jährige Koch-Lehrling, der sich in seiner Heimat laut Asylantrag nicht hatte Milizen anschließen wollen und aus Angst vor Racheakten das Land verließ, lernte seine spätere Frau in einem Flüchtlings-Notquartier in Linz kennen. Die freiwillige Helferin unterrichtete Flüchtlinge dort in Deutsch. Die beiden verliebten sich ineinander, am 21. April heirateten das Paar standesamtlich.

Kurzurlaube und Skype

Ein Grund, ihm Bleiberecht zu gewähren, ist die Ehe laut Bescheid des BFA aber nicht. "Ihnen musste klar sein, dass der Aufenthalt in Österreich im Falle der Abweisung des Antrages (...) nur ein vorübergehender ist", zitierten die OÖN aus der Entscheidung. Das Amt glaubte nicht, dass der 24-Jährige im Irak in Gefahr wäre. Außerdem erwarte ihn in seiner alten Heimat aus Sicht des Amtes eine gesicherte Zukunft. "Ihre in Österreich erworbenen Kenntnisse während Ihrer Ausbildung zum Koch können Ihnen ebenfalls von Nutzen sein", schreibt der Sachbearbeiter.

Dazu folgten Ratschläge, wie das junge Ehepaar seine Liebesbeziehung nach der Abschiebung aufrechterhalten könne: "Ihr Interesse an der Aufrechterhaltung Ihrer eingegangenen Ehe mit einer österreichischen Staatsbürgerin kann trotz Ihrer Rückkehr in den Irak auf verschiedenen Weisen (sic), z. B. via Skype, Kurzurlaube gepflegt werden." Das Ehepaar will sich mit der Entscheidung nicht zufriedengeben und bereitet über einen Anwalt einen Einspruch vor dem Bundesverwaltungsgericht vor. Solange das Verfahren läuft, darf der Iraker noch in Österreich bleiben.

In den vergangenen Monaten hatten mehrfach Begründungen für negative Asylbescheide für Schlagzeilen gesorgt: So wurde Flüchtlingen, die als Asylgrund Verfolgung wegen ihrer Homosexualität geltend gemacht hatten, von BFA-Mitarbeitern etwa fehlende Fotos von "tatsächlichem Verkehr mit anderen Männern" am Handy oder "überzogenes mädchenhaftes Verhalten" bei der Einvernahme vorgeworfen. (APA, 6.10.2018)