Frauenministerin Bogner-Strauß: "Können nicht zur Tagesordnung übergehen."

Foto: Regine Hendrich

Der Prozess gegen Sigi Maurer könnte auch Folgen für den Bierhändler haben: Der Richter ist von seiner Falschaussage überzeugt – und reicht die Akten an die Staatsanwaltschaft weiter.

Foto: Christian Fischer

Wien – In die Causa "Bierhändler gegen Maurer" kommt neue Bewegung – politisch wie rechtlich. Nach Absprache mit Staatssekretärin Karoline Edtstadler verspricht Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß (beide ÖVP), dass "alle derartig gelagerten Fälle" in der Taskforce der Koalition, die sich mit Reformen des Sexualstrafrechts beschäftigt, "genau geprüft" werden – und dass dazu Expertenmeinungen eingeholt werden. Dazu hält Bogner-Strauß fest: Angesichts des steigenden Frauenhasses im Netz könne man "nicht zur Tagesordnung übergehen".

ORF

Auf den konkreten Fall rund die grüne Ex-Abgeordnete Sigi Maurer könne man freilich "nicht Einfluss nehmen", da die Causa in Berufung sei – "da möchte ich dem Letzturteil nicht vorgreifen", so Bogner-Strauß. Fest stehe aber, dass laut aktuellen Umfragen "jede dritte Frau" im letzten Jahr zumindest einmal von bedrohlichen Botschaften über digitale Medien betroffen gewesen sei. Daher gehe es ihr als Ministerin nun darum, dass "Frauen die rechtliche Möglichkeit haben, sich bei Hass im Netz rasch und unkompliziert wehren zu können". Nachsatz: "Daher ist eine Gesetzesänderung anzudenken."

Versand ohne Folgen

Maurer selbst sagt zum Vorstoß der Ministerin: "Ich freue mich, dass die Regierung erkannt hat, dass es Handlungsbedarf gibt." Hintergrund: Der Versand belästigender Botschaften an eine Person gilt nicht als strafrechtlich relevant. Am Dienstag ist Maurer am Wiener Straflandesgericht wegen übler Nachrede verurteilt worden, weil sie nach obszönen Privatnachrichten via Facebook Ende Mai die Identität jenes Mannes über digitale Netzwerke publikgemacht hat, von dessen Geschäftsaccount sie die Botschaften erhalten hat. 7.000 Euro muss Maurer gemäß erstinstanzlichem Richterspruch zahlen, davon 3.000 an den Staat, 4.000 an den Bierhändler. Dazu kommen auf sie die Prozesskosten zu.

Der Bierhändler selbst will die vulgären Aufforderungen zum Oralsex sowie die Fantasien von Analsex nicht abgesetzt haben, weil in seinem Lokal die Kundschaft Zugang zu seinem Computer gehabt habe.

Maurers Anwältin Maria Windhager legte umgehend Berufung gegen das Urteil ein, damit wird der Fall in nächster Instanz vom Wiener Oberlandesgericht verhandelt. Am Mittwoch hat sich Justizminister Josef Moser (ÖVP) beim Ministerrat gegen Anlassgesetzgebung ausgesprochen, wohl aber konstatierte auch er Lücken im Gesetz.

Staatsanwaltschaft am Zug

Auf den Bierhändler wiederum könnte jetzt ein Verfahren wegen falscher Zeugenaussage zukommen, wie die APA berichtet. Richter Stefan Apostol, der das Verfahren geleitet hat, will der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis bringen, dass er überzeugt sei, dass der Lokalbetreiber im Zeugenstand unter Wahrheitspflicht gelogen hat.

Ob ein Verfahren wegen Falschaussage gegen den 40-Jährigen eingeleitet wird, entscheidet dann die Staatsanwaltschaft. Dazu wird der Richter die Verhandlungsprotokolle mit dem Urteil an die Anklagebehörde weiterleiten. Falls es zur Anklage wegen falscher Zeugenaussage kommt, drohen dem Bierhändler bis zu drei Jahre Haft.

Apostol hat schon in seiner Urteilsbegründung deutlich gemacht, dass er dem klagenden Geschäftsmann so gut wie nichts glaube. Mehrmals hatte der Richter in dem Verfahren dem Mann erklärt, dass er als Zeuge unter Wahrheitspflicht stehe.

Am Donnerstag hat auch der Anwalt des Bierhändlers, Adrian Hollaender, volle Berufung gegen Apostols Urteil angemeldet. Seinem Mandanten gehe es um eine höhere Entschädigungszahlung für die erlittene Kränkung, wie er im Vorfeld erklärt hat. (Nina Weißensteiner, 11.10.2018)