Wenn von der Bankomatgebühr die Rede ist, geraten die Österreicher gern in Rage. Eine Dienstleistung, die auch noch etwas kostet? Unerhört! Die von Konsumentenschützern erzeugte Antispesenstimmung wurde in Wahlkampfzeiten des Vorjahrs von Noch-Sozialminister Alois Stöger geschickt genutzt. Der schon im Vorfeld als Robin Hood der kleinen Bankkunden aufgetretene Rote mobilisierte eine Mehrheit für ein ziemlich groteskes Gesetz. Der US-Anbieter Euronet – um ihn geht es im Wesentlichen – darf weiter üppige Gebühren verlangen, die müssen aber von den kontoführenden Geldinstituten übernommen werden. Die gesetzlich garantierte Überwälzung der Kosten kam einem Bankomaten gleich und motivierte zum munteren Ausbau der Geldautomaten. Die Bestimmung ging klar zulasten Dritter und konnte nie und nimmer halten. Das wusste man schon vor einem Jahr. Nun hat die Republik dank Verfassungsgerichtshofs Gewissheit.

Zu Aufregung gibt die neue Situation wenig Anlass. Ein Unternehmen, das für seine Leistungen etwas verlangt, handelt nicht unmoralisch. Wesentlich ist, dass die Gebühren transparent ausgewiesen werden. Jeder Kunde hat somit die Möglichkeit, Automat und/oder Bank mit entsprechendem Paket kostensparend zu wählen.

Willkommen in der Marktwirtschaft, könnte man meinen. Vorausgesetzt, die FPÖ schlüpft nicht in Stögers Rolle und in Robin Hoods Kostüm. (Andreas Schnauder, 12.10.2018)