Doppel-S oder scharfes S? Diese Frage kann einem ganz schön zusetzen – und sie beschäftigt auch Buwog-Angeklagten Walter Meischberger und das Gericht.

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Wien – Am 56. Tag des Buwog-Prozesses, der heute, Dienstag, stattfindet, wird die Richterin erneut Gerald Toifl befragen. Der damalige Anwalt und Steuerberater Walter Meischbergers hat im Herbst 2009 die Selbstanzeige für den Exlobbyisten erstellt. Die Anklage wirft ihm u. a. Beweismittelfälschung vor, Toifl hat sich nicht schuldig bekannt, und es gilt die Unschuldsvermutung.

Unter den vielen, vielen Schriftstücken, um die es dabei geht, finden sich auch Briefe Meischbergers, deren Urheberschaft Richterin Marion Hohenecker genau hinterfragt hat. Sie stellte Ähnlichkeiten im Schriftbild von seinen Schreiben mit denen des Schweizer Vermögensverwalters fest. Thematisiert wurde dabei auch, dass Meischberger das Wort "Grüße" mit Doppel-S schrieb, so wie es eigentlich Schweizer tun. Österreicher Meischberger erklärte vor Gericht sinngemäß, er habe das in der Übergangszeit der Rechtschreibreform so gehalten. Kurzum: Die Briefe seien sehr wohl von ihm verfasst worden.

Freundliche Grüße!

Allerdings grüßte Meischberger nicht immer mit Doppel-S. Dem STANDARD liegt jedenfalls ein Brief des damaligen Lobbyisten an die liechtensteinische Hypo Investment Bank (HIB) vom 9. November 2009 vor, in dem er den Auftrag gab, das gesamte Geld von Konto Karin auf ein Treuhandkonto seines Anwalts Toifl zu überweisen. Hintergrund: Meischberger musste Geld zusammenkratzen, um seine Schulden bei der Finanz zu begleichen. Seine Verabschiedung in dem Schreiben an die HIB: "Mit freundlichen Grüßen!" Mag natürlich sein, dass das Anwaltsbüro den Brief verfasst hat, er war noch nicht Thema in der Verhandlung.

Toifl wird sich noch diese Woche im Großen Schwurgerichtssaal verantworten müssen, dann ist Pause bis 6. November. Ab da wird das Gericht die Causa Telekom/Parteienfinanzierung verhandeln, in der u. a. Meischberger und sein früherer Berufskollege Peter Hochegger angeklagt sind.

Anwalt war Geschäftsbeziehung unklar

Aus Toifl-Mails von Herbst 2009 erschließt sich, dass damals auch Druck von der HIB kam. Sie bereitete eine Geldwäscheverdachtsmeldung in Liechtenstein vor. Die HIB verlangte von Meischberger eine Dokumentation seiner Geschäftsbeziehung zu Ernst Plech – weil der auf Konto Karin als wirtschaftlich Verfügungsberechtigter aufschien. Plech sei das aber nie gewesen, sondern Meischberger, beteuern die Angeklagten. Da habe die Bank einen Fehler gemacht.

"Aus der Sicht meines Mandanten (Meischberger; Anm.) sind die Gelder ihm zuzurechnen", schrieb Toifl dazu am 1. Oktober 2009 an einen Anwalt in Liechtenstein. Aber: "Die Geschäftsbeziehung zwischen M (Meischberger; Anm.) und P (Plech) ist mit auch noch nicht klar, wird aber hoffentlich bis morgen klarer sein. Im Raum stehen Darlehen und gemeinsame Investments." Zur Erinnerung: Meischberger sagt aus, Plech habe für ihn Konto-Karin-Geld in Immoinvestments gesteckt. In Australien zum Beispiel, aber auch in Österreich.

Anwalt sprach von "Konto Plech"

Was die Vergänglichkeit des Vermögens von Meischberger betrifft, wurde Anwalt Toifl damals offenbar überrascht. Nachdem Meischbergers Banker W. ihm Anfang 2010 die Bewertungen von Meischbergers Portfolien bei der Liechtensteiner Bank per Ende 2009 geschickt hatte, schrieb Toifl am 4. Jänner 2010 eine interne Mail an eine Kollegin: "Sehe ich das richtig, dass in Summe nur noch 1,5 Mio. (Euro; Anm.) da sind? Inklusive dem Konto EP?" (EP steht für Ernst Plech; Anm.)

Das doppelt Interessante dabei: Noch Anfang 2010 sprach Toifl also vom "Konto Ernst Plech" – obwohl Konto Karin laut Angeklagten doch Meischberger gehört haben soll. (Renate Graber, 16.10.2018)