Wien – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hätte gerne länger Zeit für die Entscheidung über von Untersuchungsausschüssen an ihn herangetragene Fragen. Die Vorgabe "tunlichst binnen vier Wochen" stelle den Gerichtshof vor Herausforderungen, sagte Vizepräsident Christoph Grabenwarter Mittwoch im Verfassungsausschuss – auch mit Blick darauf, dass derzeit zwei U-Ausschüsse (BVT und Eurofighter) parallel tagen.

Auch in den U-Ausschuss-Verfahren müsse den Behörden eine angemessene Frist zur Stellungnahme eingeräumt werden und der Gerichtshof müsse die oft komplexen Rechtsfragen eingehend beraten, erläuterte Grabenwarter, was die Herausforderungen sind. Die zwei aktuellen U-Ausschüsse haben sich bisher dreimal an den VfGH gewandt, und in zwei der drei Fälle gilt die Vier-Wochen-Frist – nämlich in der Frage der Aktenvorlage, die sowohl vom BVT-Ausschuss (betreffend das Justizministerium, schon entschieden) als auch vom Eurofighter-U-Ausschuss (Finanzprokuratur, Beratungen laufen) dem VfGH vorgelegt wurde.

Keine Frist gilt für die von Anwalt Gabriel Lansky beim VfGH beantragte Löschung der Emails, die die Justiz dem BVT-U-Ausschuss übermittelt hat; hier führt der VfGH gerade das Vorverfahren durch.

Anlass für den Auftritt Grabenwarters – er kam in Vertretung von Präsidentin Brigitte Bierlein – im Verfassungsausschuss war der behandelte Tätigkeitsbericht 2017. Er weist einen neuerlichen starken Anstieg des Arbeitsanfalls aus: Im Vorjahr gab es um 30 Prozent mehr neue Fälle (nämlich 5.047) als 2016. Die durchschnittliche Verfahrensdauer konnte seit dem Jahr 2009 um rund 100 auf 140 Tage gesenkt werden. Um angemessen kurze Verfahren auch in Zukunft gewähren zu können, bräuchte der VfGH in den kommenden Jahren mehr Personal, verwies Grabenwarter darauf, dass man den Mehranfall derzeit nur durch interne Umschichtungen bewältigen könne. (APA, 17.10.2018)