Der türkis-blaue Plan, die Wirtschaft als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen, wackelt. Die Neos wollen sich ihre Zustimmung zu dem Verfahrensbeschleuniger für Großprojekte nur durch eine Sanierung der Gesetzesnovelle zu Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) abkaufen lassen. Das Ansinnen, Umweltorganisationen mit weniger als hundert Mitgliedern den Zugang zu UVP-Verfahren zu verwehren, sei überzogen und datenschutzrechtlich bedenklich. Die "NGO-Schikane" müsse weg, so Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger. Sie hat recht.

Auch Juristen gehen davon aus, dass die Offenlegung der Mitgliederlisten dem Datenschutzgesetz widerspricht. Je schneller diese Bestimmung repariert wird, umso besser. Auch das von der ÖVP ins Treffen geführte Argument der Transparenz ist kaum haltbar. Gerade in einem Staat wie Österreich, mit seinem strengen Amtsgeheimnis, gibt es keinen guten Grund, den Behörden offenzulegen, wer Mitglied einer NGO ist.

Sind solche Fragen gelöst, kann man auch getrost Wirtschaftswachstum und Standort neben dem Umweltschutz in den Verfassungsrang heben. Es wird zwar nicht viel nützen, aber auch nicht schaden. Verfassungsrechtlern ist eine einzige Entscheidung von einem Höchstgericht bekannt, in der auf das Staatsziel Umweltschutz Bezug genommen worden ist. Der Wirtschaft wirklich helfen würde anderes: Bürokratieabbau und eine Steuerreform.(Regina Bruckner, 17.10.2018)