Scharlatanen wird das Handwerk gelegt. Die Bundesregierung schließt eine Gesetzeslücke, deren Absurdität man sich auf der Zunge zergehen lassen muss: Wer Aufgaben eines Arztes übernimmt (also diagnostiziert, behandelt, Heilmittel verordnet), wird derzeit bestraft – aber nur, wenn die Methode ein "Mindestmaß an Rationalität" erfüllt. Soll heißen: Je unwissenschaftlicher eine Behandlung, desto weniger Handhabe hat der Staat. Selbsternannte Wunderheiler haben dagegen freie Hand.

Das kommt einem Freibrief für allerlei Schwindler gleich. Verzweifelte Menschen kommen zu ihnen – entweder enttäuscht von der wissenschaftlich fundierten, evidenzbasierten Medizin oder immer schon skeptisch ihr gegenüber. Es sind kranke Menschen, die Hilfe brauchen – von einer Ärztin, nicht von der Esoterik.

Mit der Novelle des Ärztegesetzes schließt Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) diese Lücke, und das ist gut so. Zu viele Menschen leiden unnötig, weil Quacksalber sie von der Schulmedizin fernhalten.

Dass die Reform "komplementär- und alternativmedizinische Methoden" explizit ins ärztliche Berufsbild aufnimmt, ist allerdings ein Wermutstropfen. Behandlungen ohne wissenschaftliche Grundlage werden damit legitimiert. Es wird aber immer Menschen geben, die Alternativen zu echter Medizin suchen – und es ist besser, sie finden sie bei einem Arzt, der die Schulmedizin zumindest beherrscht. (Sebastian Fellner, 23.10.2018)