Klagenfurt – Weil sie das Geburtsdatum eines minderjährigen Asylwerbers um zwei Jahre vordatiert haben soll, hat sich am Donnerstag eine 53-jährige Beamtin des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Der Frau wird Amtsmissbrauch vorgeworfen, sie bekannte sich nicht schuldig. Die Verhandlung wurde vertagt.

Wie Staatsanwalt Christian Pirker sagte, habe die Frau das Geburtsdatum eines nigerianischen Asylwerbers mit 1999 anstatt mit 2001 angegeben, durch diese Erlassung habe sie ihre Befugnisse wissentlich missbraucht, der Asylwerber sei dadurch geschädigt worden. Die Anklage stütze sich auf objektive Beweisergebnisse und die Aussagen von zwei Schreibkräften des Amtes.

Verteidiger: Missgeschick oder Intrige

Von einem Missgeschick sprach hingegen der Verteidiger der 53-Jährigen. Die Frau habe in dem Programm, mit dem sie arbeitet, lediglich eine "Testeingabe" gemacht, diese hätte das Amt niemals verlassen sollen. Für seine Mandantin spräche, dass das Dokument nur mit einer unterschriebenen Zustellverfügung versendet werden hätte dürfen, das hätten auch die Assistenten der Angeklagten überprüfen müssen – doch so eine habe es im gegenständlichen Fall nicht gegeben. Er ließ auch anklingen, dass es sich in diesem Fall um eine Intrige gehandelt haben könnte: "Die Angeklagte hatte damals das Gefühl, dass nur darauf gewartet wird, dass sie einen Fehler macht."

Begonnen hatte alles Ende September 2016, als die Angeklagte den Akt zu dem Asylwerber von der Erstaufnahmestelle (EAST) bekam, erläuterte sie in der ausführlichen Einvernahme durch Richter Matthias Polak, der dem Schöffensenat vorsaß. Der Akt war zunächst nicht auffällig – "allerdings wurde ich dann von dem Jugendwohlfahrtsträger angerufen. Mir wurde gesagt, dass der Asylwerber vom Erscheinungsbild her wesentlich älter scheint als angegeben." In so einem Fall werden Asylwerber zu einem Termin gebeten, bei dem es einzig und allein um die Identitätsfeststellung geht.

Prozess wird fortgesetzt

Als Vorbereitung auf diesen Termin habe sie dann das entsprechende Formular aufgerufen und testweise Zahlen eingetragen. "Warum haben Sie dann ausgerechnet ein Geburtsdatum mit zwei Jahren Unterschied eingetragen?", wollte Polak wissen. "Es hätte genauso gut jede andere Zahl sein können, 1999 ist meine Lieblingszahl", antwortete die Angeklagte, die Zahl könne man bei solchen Tests eben schnell eintippen. Tatsächlich sei das Formular in dem Programm, mit dem das BFA arbeitet, fehlerhaft gewesen, sagte die Angeklagte: "Die Fußzeile hat nicht gestimmt, Felder hatten nicht die richtige Länge." Also gab sie es an die Abteilung mit den Assistenten weiter, um die Fehler im Formular in Ordnung bringen: "Es war ja kein eigentliches Formular, sondern nur ein Entwurf, bei dem ich mir nicht gedacht hätte, dass damit etwas passiert."

Dennoch sei das Dokument dann von dieser Stelle aus versendet worden: "Ich habe nichts unterschrieben, es hat keine Verfahrensanordnung gegeben, es nach außen hin zu verschicken und ich habe auch keine Zustellverfügung gemacht", so die Angeklagte. Die Aussagen der Assistentinnen, die sie belasten, könne sie sich nicht erklären.

Für den nächsten Verhandlungstag ist die Befragung der Angeklagten durch Staatsanwalt und Verteidiger geplant, danach soll eine Reihe Zeugen einvernommen werden. (APA, 25.10.2018)