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Pressefreiheit in Deutschland im Jahr 2018.

Foto: Reuters/Bensch

Istanbul/Ankara – Die Zentrale Ausländerbehörde in Hamburg hat der Aussage des türkischen Journalisten und Regierungskritikers Ertugrul Adil Yigit widersprochen, dass ihm eine Ausweisung oder Abschiebung drohe.

Der Sprecher der Ausländerbehörde Hamburg, Florian Käckenmester, sagte der Deutschen Presse-Agentur am Montag: "Er muss formell einmal kurz ausreisepflichtig werden, deswegen steht auch die Abschiebungsandrohung in dem Bescheid. Sie wird aber in diesem Fall nicht durchgesetzt werden, weil ihm die Erteilung einer anderen Aufenthaltserlaubnis zugesichert wurde." Yigit selbst dagegen spricht von einer "Falle".

Keine Verlängerung

Yigit habe bisher eine befristete Aufenthaltserlaubnis gehabt, die man nicht haben verlängern können, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt seien, sagte Käckenmester. "Darüber hat er jetzt einen Ablehnungsbescheid erhalten. Gleichzeitig wurde ihm in diesem Bescheid aber zugesichert, dass er – sobald die Bestandskraft dieser Ablehnung eintritt – dafür eine andere Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten wird."

Der dpa sagte Yigit, er wolle die neue Aufenthaltserlaubnis nicht in Anspruch nehmen, weil sie für ihn Nachteile im Vergleich zur alten Aufenthaltsgenehmigung bringe. "Damit werden mir meine Rechte genommen." Er müsse sich zum Beispiel mit der neuen Aufenthaltserlaubnis in kürzeren Abständen um eine Erneuerung der Erlaubnis bewerben. "Das ist eine Falle. Sie wollen mich loswerden", sagte er.

Yigit hatte am Wochenende über den Bescheid berichtet. Er führte die Entscheidung auf seinen Protest während einer Pressekonferenz des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan mit der deutschen Kanzlerin Angela Merkel im Berliner Kanzleramt Ende September zurück. "Wir sind verwundert", sagte der Sprecher der Ausländerbehörde. "Das ganze Verfahren ist mit ihm und seinem Rechtsanwalt vorher abgesprochen gewesen. Es steht auch in absolut keinem Zusammenhang mit seinen möglicherweise politischen Aktivitäten." (APA, dpa, 29.10.2018)