Entlang der U3-Stationen gilt in Simmering nun das Parkpickerl.

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Wien – Am Montag startete das sogenannte "Parkpickerl" im Zentrum des elften Bezirks. Er ist damit der 18. von 23 Bezirken, in dem nur noch Bewohner ihre Autos in bestimmten Zonen zeitlich unbegrenzt abstellen dürfen – und nur, wenn sie vorher ein Parkpickerl bantragt haben. 2017 sprach sich eine Mehrheit der Bewohner für eine Einführung des Parkpickerls in diesen Gebieten aus.

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Die Zone umfasst das Zentrum Simmerings inklusive aller U-Bahn-Stationen und deren Umfeld. Die Kurzparkzone gilt ab Montag von 9 bis 19.00 Uhr, das Parken ist mit Parkschein oder Handy-Parken maximal 3 Stunden möglich. Mit Parkpickerl parken Bewohnerinnen und Bewohner zeitlich unbegrenzt. Im Bereich der Simmeringer Hauptstraße gilt weiterhin die bereits bestehende Kurzparkdauer von 1,5 Stunden.

Bewohner können das Parkpickerl online oder am Magistratischen Bezirksamt Simmering beantragen. (red, 5.11.2018)