Post aus Brüssel: Österreich erhält Mahnschreiben wegen Umsetzung von Energieeffizienz, sicheren Parkplätzen und fehlenden Rechtsmitteln bei der Auftragsvergabe in Niederösterreich.

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Brüssel – Die EU-Kommission hat die Einhaltung von EU-Vorschriften zur Auftragsvergabe in Niederösterreich eingefordert. Nach Auffassung der EU-Behörde verstoßen mehrere Aspekte des niederösterreichischen Gesetzes über Rechtsmittel gegen die EU-Vorschriften, teilte die Kommission am Donnerstag in Brüssel mit.

In der EU-Rechtsmittelrichtlinie seien nationale Mindeststandards für die Nachprüfung festgelegt. Sie sollten rasche und wirksame Rechtsmittel garantieren für Wirtschaftsteilnehmer, die in einem Verfahren die EU-Vergaberichtlinien nicht ordnungsgemäß angewandt sehen. Das niederösterreichische Gesetz garantiere nicht, dass ein Auftrag automatisch ausgesetzt werde, wenn eine Zuschlagsentscheidung von einer Stelle in erster Instanz überprüft wird, erklärte die EU-Kommission. Darüber hinaus gewährleisteten die österreichischen Behörden auch nicht, dass rasche und wirksame Rechtsmittel gegen Entscheidungen öffentlicher Auftraggeber in Niederösterreich vorhanden seien.

Schließlich sei auch der direkte Zugang zum regionalen Verwaltungsgericht in bestimmten Fällen nicht möglich, da Wirtschaftsteilnehmer verpflichtet seien, zunächst die Schlichtungsstelle anzurufen. Österreich hat nun zwei Monate Zeit, um auf die von der EU-Kommission vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren weiter vorantreiben.

Nächste Rüge betrifft Umsetzung von Energieeffizienz

Auch der Bund hat ein Mahnschreiben wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie von der Kommission erhalten. Ähnliche Aufforderungen erhielten Finnland, Deutschland, Ungarn, Rumänien, die Slowakei und Spanien, weil sie bestimmte Anforderungen der Richtlinie nicht ordnungsgemäß um- oder durchgesetzt hätten, teilte die EU-Behörde am Donnerstag in Brüssel mit.

Die EU-Richtlinie schafft einen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz, um sicherzustellen, dass das Energieeffizienzziel der EU von 20 Prozent bis 2020 erreicht wird, und um weitere Energieeffizienzverbesserungen für die Zeit danach vorzubereiten. Auch hier gilt: Die betroffenen EU-Staaten haben zwei Monate Zeit, um auf die von der EU-Kommission vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren weiter vorantreiben.

Rüge drei handelt von Infos über sichere Parkplätze

Auch in einem weiteren Bereich hat Österreich gemeinsam mit fünf weiteren EU-Staaten eine Mahnung der EU-Kommission erhalten. Diesmal geht es um die Umsetzung der EU-Vorschriften über Informationsdienste zu sicheren Parkplätzen. Österreich, Deutschland, Italien, Litauen, Luxemburg und die Niederlande hätten es verabsäumt, Informationen über in dem Informationsdienst erfasste sichere Parkplätze bereitstellen, erklärte die EU-Behörde am Donnerstag.

Lkw-Fahrer in Europa würden oft keine ausreichenden Parkmöglichkeiten und Informationen über Parkplätze finden und daher häufig in nicht geschützten Bereichen oder an gefährlichen Orten parken. Die Folge: Die betroffenen EU-Staaten müssen nun binnen zwei Monaten auf die Aufforderungsschreiben reagieren. (APA, 8.11.2018)