Vizekanzler Heinz-Christian Strache zufolge soll die Notstandshilfe auch nach der Reform eine Versicherungsleistung bleiben und es keinen Zugriff auf Vermögen geben.

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Wien – Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) versichert, dass die Notstandshilfe auch nach der Reform eine Versicherungsleistung bleiben und es keinen Zugriff auf Vermögen geben werde. "Wir werden im Laufe der Legislaturperiode die Notstandshilfe in eine Neuregelung des Arbeitslosengeldes überführen. Aber es wird die Versicherungsleistung auch bei einem Arbeitslosengeld II weiter geben", sagte Strache der "Tiroler Tageszeitung" vom Freitag.

Der FPÖ-Chef verspricht, dass es entgegen den kolportierten Plänen zur Überführung der Notstandshilfe in die Mindestsicherung keinen Zugriff auf Vermögen geben werde: "Es wird bei Arbeitslosen oder Notstandsbeziehern keinen Zugriff auf das Auto, das Vermögen, das Eigenheim geben. Wer arbeiten will, aber keinen Job bekommt, oder wer lange gearbeitet hat, aber aus Gesundheitsgründen nicht mehr arbeiten kann, den lassen wir nicht im Stich." Es werde "kein Hartz IV geben", so Strache.

Mindestsicherung erst nach fünf Jahren Aufenthalt

Der Vizekanzler bestätigt jedoch, dass man künftig fünf Jahre im Land wird leben müssen, um Anspruch auf die Mindestsicherung zu haben. "Bei Ausländern mit geringen Deutschkenntnissen, bei Verweigerung von AMS-Kursen wird es bei der Mindestsicherung neu eine Verlagerung von Geld- auf Sachleistungen geben. Bei der geplanten Mindestsicherung neu sollen zudem die Alleinerzieherinnen und die Pflegebedürftigen profitieren."

Der FPÖ-Chef teilt die Kritik seines Klubobmanns Walter Rosenkranz am noch "schwarzen" Teil der ÖVP. "Die Querschüsse und Zwischenrufe von den Alt-ÖVPlern aus den Bundesländern oder von Herrn Karas aus Brüssel sind ja evident. Dieses Verhalten gibt kein Bild der Geschlossenheit ab. Hier muss die ÖVP noch einiges klären." (APA, 8.11.2018)