Wien – "Zufrieden" zeigte sich der Anwalt von Ex-Burgtheaterdirektor Matthias Hartmann mit dem am Freitag geschlossenen Vergleich mit dem Burgtheater. Durch die außergerichtliche Einigung werden nun die laufenden zivilrechtlichen Verfahren eingestellt. Über den Vergleichsinhalt wurde Stillschweigen vereinbart.

In einer gemeinsamen Stellungnahme heißt es: "Nach Einstellung des Strafverfahrens gegen Matthias Hartmann haben die Burgtheater GmbH und Matthias Hartmann einen Schlussstrich unter ihre Rechtsstreitigkeiten gezogen. Die Erhebungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft haben ergeben, dass gegen Matthias Hartmann in seiner früheren Tätigkeit als künstlerischer Leiter des Burgtheaters in Wien keine strafrechtlichen Vorwürfe bestehen.

Ende der Rechtsstreitigkeiten

Die Parteien haben sich deshalb darauf verständigt, ihre gegenseitigen Rechtsstreitigkeiten zu beenden und die im März 2014 ausgesprochene fristlose Entlassung in eine einvernehmliche Beendigung umzuwandeln." Dies bedeutet, dass das Dienstverhältnis des am 11. März 2014 entlassenen Direktors nunmehr einvernehmlich mit 31. August 2014 aufgelöst wurde.

Daraus folgt, dass Hartmann nun doch Ansprüche auf den vom Burgtheater eingezahlten Pensionskassenvertrag haben wird. Der auf diesem Pensionskonto befindliche Betrag beläuft sich auf rund 111.000 Euro, die monatlichen Auszahlungen kann Hartmann ab Pensionsantritt in Anspruch nehmen. Zahlungen seitens des Burgtheaters selbst an Hartmann wird es nicht geben, dieser erhält jedoch laut APA-Informationen von der Manager-Haftpflichtversicherung Zahlungen, die dem Vernehmen nach der Prozesskostentilgung dienen und nicht wie kolportiert Nachzahlungen von Gehältern und Urlaubsansprüchen darstellen.

Rund eine Million Euro an Burgtheater

An das Burgtheater fließt fast eine Mio. Euro: Die von den Bundestheatern abgeschlossene Manager-Haftpflichtversicherung leistet eine Zahlung von 450.000 Euro, in einem früheren Vergleich bekam das Burgtheater 500.000 Euro von der Versicherung der Wirtschaftsprüfer.

"Mit heutigem Wissensstand hätten die Parteien anders gehandelt", heißt es in dem gemeinsamen Statement. "Durch das lange Ermittlungsverfahren entstanden auf beiden Seiten finanzielle, zeitliche und persönliche Belastungen, was beide Parteien bedauern." (APA, 9.11.2018)