Arbeiten am Wochenende? Die Gewerkschaft Bau-Holz hofft, dass Blankovereinbarungen in der Branche Einzelfälle bleiben.

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Salzburg – Der Produktionsbetrieb hat seinen Sitz im Salzburger Pongau und kommt auf rund 400 Beschäftigte. Mit einem Teil der Belegschaft hat die Geschäftsführung begonnen, eine "Vereinbarung zur Wochenend- und Feiertagsarbeit" abzuschließen. Basis der Vereinbarung ist das parallel zum umstrittenen neuen Arbeitszeitgesetz (Stichwort: Zwölfstundentag) novellierte Arbeitsruhegesetz.

Das Arbeitsruhegesetz regelt, vereinfacht gesagt, die Wochenend- oder Feiertagsarbeit. Es sieht nach der Novellierung vor, dass die Beschäftigten "freiwillig" vier Wochenend- oder Feiertage zusätzlich arbeiten können.

Einzelvereinbarung ersetzt Betriebsvereinbarung

Während bisher Vereinbarungen zur Wochenendarbeit nur über den Betriebsrat und Betriebsvereinbarungen möglich waren, sind diese wie beim Zwölfstundentag durch Einzelvereinbarungen ersetzt worden.

Die Einzelvereinbarung muss laut Gesetz auch den jeweiligen Anlassfall (etwa Produktionsspitzen) genau umschreiben. Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz verhielten sich somit wie "kommunizierende Gefäße", erläutert der Salzburger Arbeiterkammerjurist Heimo Typplt.

Die Firmenleitung aus dem Pongau hat ihren Mitarbeitern allerdings einen Vereinbarungsentwurf vorgelegt, der zwar den Gesetzestext des Paragrafen 12 enthält, den darin geforderten Anlassfall allerdings ausspart. "Es handelt sich somit um eine Blankovollmacht für vier zusätzliche Wochenendschichten pro Mitarbeiter", sagt ein Gewerkschaftsvertreter.

Kostengünstige Ausdehnung

Die Gewerkschafter gehen davon aus, dass rund die Hälfte der Belegschaft solche Vereinbarungen vorgelegt bekommt. Damit ließen sich die Wochenendschichten auch ohne wirklichen Anlassfall kostengünstig ausdehnen.

Andreas Huss, als Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz für den Pongauer Betrieb gewerkschaftlich zuständig und vom STANDARD mit der Vereinbarung konfrontiert, spricht ebenfalls von einer "Pauschalvollmacht". Der Gesetzestext sage, "dass die Tage, an denen gearbeitet werden soll, in der Einzelvereinbarung näher umschrieben werden müssen. Die Firma interpretiert das aber als dauerhafte Zustimmung jedes Mitarbeiters."

"Freiwilligkeit"

Gewerkschafter Huss will nun in einem ersten Schritt die Firma auffordern, diese Pauschalvollmachten wieder zurückzuziehen. Beim zweiten Problem, "der Freiwilligkeit", sind der Gewerkschaft allerdings die Hände gebunden. Berufe sich nämlich ein Einzelner auf die im Gesetz formulierte "Freiwilligkeit", sei nicht klar, wie lange er den Job behalte, sagt Huss. Wobei er betont, dass die Gewerkschaft Vereinbarungen zur Wochenendarbeit nicht grundsätzlich ablehne. Dies sei ja schon bisher gängige Praxis gewesen, etwa wenn eine Baustelle in einem Wintersportort vor Saisonbeginn fertig werden musste.

Entscheidend sei aber der Unterschied zur neuen Regelung: Bisher hatten die Betriebsräte über eine notwendige Betriebsvereinbarung ein Mitspracherecht, das nun über die freiwillige Einzelvereinbarung ausgehebelt werde. Nachsatz: Mit dem alten Modell sei ja auch noch jede Baustelle rechtzeitig fertig geworden. (Thomas Neuhold, 12.11.2018)