Salzburg/Wien – Das Landesgericht Salzburg hat am Dienstag den Antrag der Staatsanwaltschaft Salzburg auf Untersuchungshaft für einen pensionierten Ex-Offizier des Bundesheeres abgewiesen. Nun geht die Staatsanwaltschaft in Berufung.

Der 70-jährige Salzburger steht im Verdacht, von 1992 bis Ende September 2018, also über zwanzig Jahre lang, für Russland spioniert zu haben.

Keine Tatbegehungsgefahr

Die von einer Haft- und Rechtsschutzrichterin geführte Haftverhandlung ergab laut einem Gerichtssprecher am Dienstag, dass zwar ein dringender Tatverdacht gegeben sei, aber keine Tatbegehungsgefahr und auch keine Fluchtgefahr bestehe.

Die Staatsanwaltschaft vertritt jedoch die Einschätzung, "wonach dringender Tatverdacht in der unsererseits angenommenen Richtung bestehe", wie sie in einer Aussendung schreibt. Die Flucht- und Tatbegehungsgefahr sei derart hoch, dass nur eine Haft hinreichend wäre.

Über diese Beschwerde und damit die Frage, ob der Beschuldigte erneut festzunehmen und in Untersuchungshaft zu nehmen ist, muss nun das Oberlandesgericht Linz entscheiden.

Van der Bellen wartet Ergebnisse ab

Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag die U-Haft beantragt. Ermittelt wird wegen des Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs (Paragraf 256 StGB), weiters wegen Verrats von Staatsgeheimnissen (Paragraf 252, Absatz 1 StGB) und wegen vorsätzlicher Preisgabe eines militärischen Geheimnisses (Paragraf 26, Absatz 2 Militärstrafgesetz).

Bundespräsident Alexander Van der Bellen hatte Montagabend gesagt, man werde erst einmal abwarten, was die Ermittlungen ergeben, bevor man auf diplomatischer Ebene etwas unternehme.

ORF

(red, APA, 13.11.2018)