Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hat die Eintragungswoche für Volksbegehren fixiert.

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Wien – Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hat am Donnerstag die nächste Eintragungswoche für Volksbegehren festgelegt – und zwar von 25. März bis 1. April 2019. Zumindest ein Volksbegehren (nämlich jenes "Für verpflichtende Volksabstimmungen") kann in dieser Woche unterzeichnet werden. Sollten bis dahin weitere Initiativen vorliegen, können sie ebenfalls diese Eintragungswoche zugewiesen bekommen.

Für die Einleitung eines Volksbegehrens sind 8.401 Unterstützungserklärungen nötig. Das vom EU-Austrittsbefürworter Robert Marschall initiierte Volksbegehren "Für verpflichtende Volksabstimmungen" hat diese Hürde bereits genommen. Die Initiative fordert Volksabstimmungen über Volksbegehren, die von mehr als 100.000 Personen unterstützt werden.

Die Homepage des Innenministeriums (https://www.bmi.gv.at/411/start.aspx) listet insgesamt elf weitere Initiativen auf, die derzeit noch Unterstützungserklärungen für die offizielle Einleitung eines Volksbegehrens sammeln. Sollten diese bis dahin die Voraussetzungen erfüllen und einen Antrag stellen, könnte ihnen ebenfalls die vom Innenministerium "Woche der Demokratie" genannte Eintragungswoche zugewiesen werden, heißt es im Innenministerium. (APA, 15.11.2018)