Wien – Im Kampf gegen den Menschenhandel sind im vergangenen Jahr in Österreich 141 Verdächtige ermittelt worden. Das geht aus einem am Samstag publizierten Bericht des Bundeskriminalamtes (BK) hervor. 121 Personen wurden als Opfer erkannt. Sexuelle Ausbeutung war mit mehr 70 Prozent der abgeschlossenen polizeilichen Ermittlungsverfahren die häufigste Erscheinungsform dieses Tatbestandes.

60 der Opfer wurden im Zusammenhang des Tatbestands der grenzüberschreitenden Prostitution identifiziert und 75 Personen als Tatverdächtige ermittelt. In 74 Prozent aller Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels und grenzüberschreitenden Prostitutionshandels wurden die Täter unter Zuhilfenahme des Internets und sozialer Medien ausgeforscht.

30 Millionen versklavte Menschen weltweit

Laut Schätzungen internationaler Organisationen gibt es weltweit rund 30 Millionen versklavte Menschen. Opfer sind meist die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft. Die am stärksten betroffenen Herkunftsnationen der Opfer waren China und Nigeria. Daher wurde 2017 Schwerpunkte in Kooperationen mit diesen Ländern gesetzt, wie BK-Sprecher Vincenz Kriegs-Au ausführte.

So unterstützte eine Delegation aus China die heimischen Beamten im Mai bei der Kontrolle von Massageklubs und Erotikstudios in Wien. Die sechs Polizisten aus Asien halfen bei den Einvernahmen und tauschten mit dem BK Informationen aus.

Minderjährige Opfer befreit

Zwei Erfolge hob das BK im Bericht hervor: Ebenfalls im Mai wurden im Bereich eines illegalen Straßenstriches im zweiten Wiener Gemeindebezirk drei minderjährige Opfer befreit und nach Ungarn rückgeführt. Im Zuge europaweiter Schwerpunktkontrollen zur Bekämpfung des Kinderhandels im Rotlichtmilieu wurden im Oktober 2017 zwölf mögliche Opfer erkannt und 32 Anzeigen nach dem Verwaltungsstrafrecht getätigt. Insgesamt standen 38 Beamte im Einsatz, 151 Personen in 32 Bordellen und zwei illegalen Straßenstrichen wurden kontrolliert.

"Menschenhandel ist eine der verabscheuungswürdigsten Formen der Kriminalität", betonte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). Diese ist nicht mit Schlepperei zu verwechseln: Beides sind Formen der irregulären Migration, haben aber verschiedene Umstände. Beim Menschenhandel steht die Ausbeutung eines Menschen im Vordergrund, sei es die sexuelle, als Arbeitskraft, zur Bettelei oder zur Begehung von Straftaten. Unter Schlepperei versteht man die Durchführung bzw. Organisation einer rechtswidrigen Einreise von Fremden. Es handelt sich dabei um einen freiwilligen, aber illegalen Transport in ein anderes Land, die kriminale Handlung ist danach abgeschlossen. (APA, 17.11.2018)