Brüssel – Die EU bietet Großbritannien die Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende 2022 an. In diesem Zeitraum könnte ein neues Handelsabkommen verhandelt werden, wenn Großbritannien vor Ablauf der bisherigen Übergangsperiode Ende 2020 um eine entsprechende Verlängerung ansucht.

EU-Chefverhandler Michel Barnier habe den 31. Dezember 2022 als mögliches Ende einer verlängerten Übergangsperiode vorgeschlagen, hieß es nach Beratungen der EU-Botschafter am Wochenende. Diese Regelung muss aber noch bis Sonntag mit Großbritannien fixiert werden, wenn die EU bei einem Sondergipfel in Brüssel den Brexit-Vertrag annehmen will.

Zustimmung unsicher

In der Übergangsperiode müsste Großbritannien die gleichen Pflichten wie heute als EU-Mitglied erfüllen, ohne noch in den EU-Institutionen vertreten zu sein. Die Übergangsperiode greift nur dann, wenn es einen Austrittsvertrag gibt. Es ist offen, ob Premierministerin Theresa May dafür die nötige Zustimmung im britischen Unterhaus erhält.

Gibt es keine Einigung auf einen Austrittsvertrag, droht ein Brexit mit unvorhersehbaren Folgen für Wirtschaft und Bürger. Es würde dann im Wesentlichen WTO-Recht gelten. Die EU hat klargemacht, dass sie in einem solchen Fall eine harte Zollgrenze zwischen Irland und Nordirland errichten müsste.

Die EU-Europaminister beraten derzeit in Brüssel über den Austrittsvertrag und über eine Erklärung zu den künftigen Beziehungen. Dabei geht es auch um die Regelung für das britische Überseegebiet Gibraltar auf der Iberischen Halbinsel. (APA, 19.11.2018)