Wien – Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) strebt eine "breite rechtliche Absicherung" des geplanten Kopftuchverbots an den Volksschulen an. Sollte eine Verfassungsmehrheit allerdings nicht möglich sein, sei auch eine einfachgesetzliche Verabschiedung möglich, sagte Faßmann im Ö1-"Mittagsjournal" am Montag. "Aber da würde ich erst über die Brücke steigen, wenn es notwendig ist."

Wichtig sei aber grundsätzlich eine gesetzliche Verankerung. Dabei gehe es um die Frage: "Wie geht ein säkularer Staat mit religiöser, aber auch religiös verbrämter traditioneller Symbolik um?" Das könne und solle ein Ministerium nicht einfach über einen Erlass regeln.

Geschlechtliche Segregation

ÖVP und FPÖ argumentieren bei der Frage der einfachgesetzlichen Zulässigkeit mit der öffentlichen Ordnung: Eingriffe in Grundrechte wie die Religionsfreiheit seien dann zulässig, wenn sie vorhersehbar seien, ein legitimes Ziel verfolgten und verhältnismäßig seien. Zu diesen Zielen zählten etwa der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Gesundheit und der Moral sowie der Schutz der Rechte Dritter. Die Orientierung an religiösen Werten dürfe auch nicht im Widerspruch zu den Zielen der staatsbürgerlichen Erziehung stehen.

Das Tragen des islamischen Kopftuchs bis zum Erreichen der Religionsmündigkeit könne aber zu einer frühzeitigen, insbesondere geschlechtlichen Segregation führen, die mit den österreichischen Grundwerten und gesellschaftlichen Normen nicht vereinbar sei.

Verbot auch in Privatschulen

Die öffentliche Ordnung soll nun durch die Vermeidung einer Segregation nach Geschlecht und damit der Gleichberechtigung von Mann und Frau erreicht werden. Außerdem soll die Information über den persönlichen körperlichen Entwicklungsstand von Schülerinnen sowie über das Religionsbekenntnis beziehungsweise die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Ausrichtung des Islam geschützt werden.

Im Bildungsministerium will man außerdem, dass das Verbot für öffentliche wie auch private Schulen gilt. (APA, 19.11.2018)