Die 14 Angeklagten kommen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Bei einem Treffen in Hallein sollen die "Exil Boys" – eine Untergruppe der Dinamo-Ultras – die Ustascha verherrlicht haben.

Foto: Stefanie Ruep

Salzburg – "Sie brauchen das Rad nicht neu erfinden. Es genügen Äußerungen und Tätigkeiten, die als Ausdruck des Nationalsozialismus angesehen werden", gibt Staatsanwalt Marcus Neher den Geschworenen in seinem Schlussplädoyer mit.

Auf der Anklagebank sitzen da seit Donnerstag 14 Männer im Alter zwischen 23 und 37 Jahren, die am 20. Juni 2015 bei einer Feier das Ustascha-Regime verherrlicht haben sollen. Neher wirft ihnen Wiederbetätigung vor und begeht damit Neuland. Es ist die erste Anklage in Österreich nach dem Verbotsgesetz wegen Verherrlichung des Ustascha-Regimes und könnte zum Präzedenzfall werden.

Die Anhänger des kroatischen Fußballvereins Dinamo Zagreb sind Mitglieder einer Untergruppe der Ultra-Gruppe Bad Blue Boys, nennen sich selbst Exil Boys und leben in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Bei einer Grillfeier in Hallein seien Ustascha-Lieder gesungen worden, eine Flagge des Regimes hing neben einem auf der Zeltplane aufgemalten Hakenkreuz, einige Männer hoben die rechte Hand zum Gruß. Es sei eine "rechtsextremistische Selbstdarstellung" gewesen, eine "Inszenierung durch die Dekoration", sagt Neher am Montag.

Ausgestreckte rechte Hand

"Die Selbstinszenierung gipfelte in dem Gruppenfoto in der Theatergasse mit ausgestreckter rechter Hand", betont der Staatsanwalt. Ob das nun ein Hitlergruß oder der Ustascha-Gruß gewesen ist, sei rechtlich gleichbedeutend.

Bereits im Juni ist ein 69-Jähriger in Klagenfurt verurteilt worden, weil er in Bleiburg die Hand zum Hitlergruß gehoben hatte. Der in dem Prozess geladene Historiker Mario Jareb, der über die Ustascha-Bewegung dissertiert hatte, führte aus, dass der "kroatische Gruß" keine Handbewegung umfasst habe und diese erst während des Ustascha-Regimes analog zum Hitlergruß eingeführt wurde.

"Es ist keine kroatische Folklore, sondern der Gruß eines mörderischen faschistischen Systems", sagt Staatsanwalt Neher. Einer der Angeklagten habe bei seiner Einvernahme durch die Polizei die Geste sogar als Hitlergruß bezeichnet. Neher führt bei jedem Angeklagten einzeln aus, welche belastenden Dinge bei den Hausdurchsuchungen gefunden wurden, etwa Dateien oder Bilder mit Bezug zum Nationalsozialismus oder von Rechtsextremen bevorzugte Markenkleidung.

"Spontane Rauschaktion"

"Da ist nichts inszeniert gewesen", kontert Verteidiger Kurt Jelinek, der zehn Angeklagte vertritt. Es seien keine Soldatenlieder gewesen, die gesungen wurden, und der Ustascha-Gruß und die Symbole seien laut einem juristischen Gutachten auch keine Wiederbetätigung. Der Ustascha-Gruß auf dem Foto sei eine "spontane Rauschaktion" gewesen. Bei manchen sei auch nichts Belastendes gefunden worden, es gebe teilweise keine Beweise, einige der Fotos hätten die Männer per Whatsapp geschickt bekommen und seien deshalb auf den Handys gefunden worden. "Das kann nur mit einem Freispruch zu erledigen sein, und wenn nicht, muss man sich jeden Angeklagten einzeln ansehen", fasst Jelinek zusammen.

"Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wäre ich ein rechtsradikaler Hooligan", überspitzt es der zweite Verteidiger Manfred Arthofer. Auch er habe Kleidung der Marke Lonsdale zu Hause und in Vorbereitung auf den Prozess nach der Ustascha gegoogelt. Es sei eine "Pauschalanklage", auch er verlangt einen Freispruch. "Recht darf nicht willkürlich werden und von der Interpretation Einzelner abhängen", sagt der Anwalt. "Treffen sie eine rechtliche Entscheidung, keine prophylaktische oder auf Basis von Gefühlen."

Mehrere Stunden beraten die Geschworenen, erst in der Nacht auf Dienstag ergeht das Urteil. Sieben Angeklagte werden nach Paragraf 3g Verbotsgesetz verurteilt. Der Erstangeklagte erhält 15 Monate bedingt, der Drittangeklagte zwölf Monate bedingt, fünf weitere werden zu sechs Monaten bedingt unter Anwendung außerordentlicher Strafmilderung verurteilt, die Urteile sind nicht rechtskräftig. Drei Angeklagte werden rechtskräftig freigesprochen.

Diversion für vier Angeklagte

Für jene vier Angeklagten, die zum Tatzeitpunkt noch junge Erwachsene waren, hat Richterin Bettina Maxones bereits vor der Beratung der Geschworenen eine Diversion angeboten, die angenommen wird. Sie hätten die Verantwortung übernommen, es gebe keine schwere Schuld, und der Vorfall liege bereits knapp drei Jahre zurück. Sie bekommen eine vorläufige Einstellung des Verfahrens mit einer Probezeit von einem Jahr und der Auflage, ein Konzentrationslager inklusive Führung zu besuchen.

Bevor sich die Geschworenen zur Beratung zurückzogen, hatten die 14 Männer noch das letzte Wort. Sie alle beteuerten ihre Unschuld und sagten, dass sie den Vorfall bereuten. Einige fügten noch hinzu: "Ich bin kein Nazi." (Stefanie Ruep, 19.11.2018)