Brtegenz/Wien Ende Oktober sorgte ein Abschiebeversuch nach Armenien für Aufregung. Ein Vater mit einem Dreijährigen wurde von der in Bregenz im Spital liegenden Mutter getrennt. Die Abschiebung wurde nach Protesten abgeblasen.

"Ich finde das unfassbar, Vorarlbergs Verantwortliche haben einen Fehler gemacht, der von der Bundesbehörde schnell korrigiert wurde", sagte dazu Bundeskanzler Sebastian Kurz in einem Interview mit den VN. Stimmt das? Wo genau liegt die Verantwortung für derlei Entscheidungen?

Verantwortliche Bundesbehörde

Fakt ist, dass es sich beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), das auch Abschiebeentscheidungen trifft, um eine Bundesbehörde handelt – mit einer Direktion und zwei Vizedirektionen in Wien sowie Regionaldirektionen in allen Bundesländern und in den beiden Erstaufnahmestellen. Jeder asyl- oder fremdenrechtliche Fall wird einem Referenten in einer Regionaldirektion überantwortet, der ihn von Anfang bis Ende betreut.

Von alleiniger Vorarlberger Verantwortung für die Familientrennung kann also nicht die Rede sein. Doch davon geht Kurz auch gar nicht aus. "Vielleicht wäre auch die Aufsicht in Wien früher einzubinden gewesen", sagte er in dem Interview weiter. Tatsächlich ist das BFA hierarchisch organisiert, wie auch BFA-Direktor Wolfgang Taucher mehrfach betont hat. Die Direktion in Wien erteilt Vorgaben. Diese werden dann in den Regionalstellen selbstständig umgesetzt.

Offene Frage ist also, inwieweit es in dieser Weisungspyramide üblich ist, Rücksprache mit Wien zu halten. (bri, 20.11.2018)