Bild nicht mehr verfügbar.

Fintechs bekommen einen Platz zum "Spielen", und Behörden wird die überwachende "Elterntätigkeit" erleichtert.

Foto: dpa/Stephanie Pilick

Wien – Gesetzgeber auf der ganzen Welt haben ihre liebe Not damit, mit den rasanten Entwicklungen bei Kryptowährungen und der Blockchain-Technologie mitzuhalten. Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) kündigte am Mittwoch im Rahmen der Fintech Week Vienna für 2019 eine Erneuerung auf gesetzlicher Ebene an. Sogenannte "Regulatory Sandboxes" sollen eingeführt werden.

Eine derartige gesetzliche Sandkiste ermöglicht es Fintechs, ihre Geschäftsmodelle und Technologien für einen begrenzten Zeitraum an einem realen Kundenkreis zu testen. "Sandboxteilnehmer müssen dennoch alle aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllen", sagt ein Sprecher des Finanzministeriums. Auch rechtliche Konsequenzen bei Gesetzesverletzungen würden nicht außer Kraft gesetzt. Es handle sich mehr um ein "Beraten statt Strafen". Fintechs werden demnach bei ihren Handlungen begleitet. Als Quidproquo erhalten Behörden Einsicht in die Firmentätigkeit. Genauen Starttermin nannte Löger keinen.

FMA-Konzession vorausgesetzt

Für jeden gilt diese Regelung nicht. Im Sandkasten austoben dürfen sich nur Firmen, die eine Konzession der Finanzmarktaufsicht (FMA) haben. Der digitale Vermögensverwalter Finabro aus Wien verfügt beispielsweise über eine derartige Konzession. Man orientiert sich mit diesem Modell an Großbritannien. Löger zufolge funktioniert dieses Regularium auf der Insel sehr gut.

In Bezug auf Kryptowährungen streicht Löger hervor, dass vor allem an Verbesserungen des Kunden- und Anlegerschutzes gearbeitet wird. Die Erhöhung der Transparenz und die Beseitigung des Risikos der Terrorfinanzierung stehen dabei im Fokus. Dazu installierte das Finanzministerium im Frühjahr den Fintech-Beirat.

Ein Thema, das das Gremium aus Branchenexperten besonders beschäftigt, sind Initial Coin Offerings (ICO). Ein ICO ist vergleichbar mit einem Börsengang. Allerdings erhalten Investoren dabei keine Unternehmensanteile, sondern Anteile an einer neu geschaffenen Kryptowährung. Diese Beteiligung wird Coin oder Token genannt. Löger attestiert dem Konzept zwar Potenzial, allerdings seien konkrete gesetzliche Lösungen notwendig. (and, 22.11.2018)