Carmen Thornton ist selbstständige Rechtsanwältin in Wien. Ihre Kanzlei ist spezialisiert auf Trennungen und Scheidungen sowie Obsorge- und Unterhaltsverfahren. Auf derStandard.at/Familie beantwortet sie rechtliche Fragen bezüglich des Familienlebens.

Foto: Jana Madzigon

Wenn ein Elternteil alleine mit seinen Kindern ins Ausland verreist, kommt es vor allem bei Flugreisen immer wieder zu Problemen beim Check-in am Flughafen oder bei der Einreise in das Urlaubsland. Oft werden neben dem Reisepass der Kinder noch zusätzliche Dokumente zum Nachweis der Obsorgeberechtigung oder der Zustimmung des anderen Elternteiles verlangt.

Unangenehme Kontrollen

Vor allem allein reisende Väter mit Kleinkindern müssen sich oft unangenehme Kontrollen und Nachfragen gefallen lassen, ob sie überhaupt dazu berechtigt sind, alleine mit dem Kind zu verreisen. Das gilt umso mehr, wenn sie einen anderen Nachnamen haben als ihre Kinder.

Solche Kontrollen dienen natürlich dem Schutz von minderjährigen Kindern, sorgen aber immer wieder für stressige Situationen. In seltenen Fällen kommt es sogar vor, dass der geplante Urlaub wieder abgebrochen werden muss, weil die Aus- oder Einreise verweigert wird oder die Fluglinie die Mitnahme verweigert.

Eine Frage der Obsorge

In welchen Fällen ist eine Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich, um mit dem Kind ins Ausland zu reisen? Ob ein Elternteil überhaupt ohne Zustimmung des anderen mit den Kindern ins Ausland reisen darf, hängt davon ab, ob er mit der Obsorge betraut ist oder nicht. Ein obsorgeberechtigter Elternteil darf auch ohne Zustimmung des anderen Elternteiles mit dem Kind eine Urlaubsreise ins Ausland unternehmen, er muss diesen aber wenn möglich vorher verständigen.

Eine Auslandsreise kann nur aus besonderen Gründen untersagt werden (z.B. wenn das Kind im Urlaubsland gefährdet wäre). Bei der gemeinsamen Obsorge sollen die Eltern zwar nach Möglichkeit einvernehmlich vorgehen, ein Nachweis dieses Einvernehmens ist aber nicht Voraussetzung für die Ausreise.

Andere Situation beim Kontaktrecht

Was viele jedoch nicht wissen: Ein Elternteil, der nicht mit der Obsorge betraut ist, sondern nur im Rahmen seines Kontaktrechtes mit dem Kind auf Urlaub ins Ausland fahren möchte, benötigt dafür die Zustimmung des obsorgeberechtigten Elternteiles. Dieser kann daher auch ohne Vorliegen besonderer Gründe die Herausgabe der Reisepässe verweigern. Das gilt nach der Rechtsprechung sogar für kurzfristige Wochenendtrips ins benachbarte EU-Ausland.

Das Gericht kann Urlaubsreisen ins Ausland aber erlauben. Bei Streitigkeiten über das Kontaktrecht ist es daher empfehlenswert, geplante Auslandsreisen in der gerichtlichen Kontaktregelung ausdrücklich festzuhalten und den hauptbetreuenden Elternteil dazu zu verpflichten, vor dem Urlaub den Reisepass und die E-Card herauszugeben.

Notwendige Papiere

Allein verreisen mit Kind: Welche Dokumente sollte man mitnehmen? Um Probleme bei der Aus- und Einreise zu vermeiden, empfiehlt es sich in jedem Fall, zusätzlich zum Reisepass oder Personalausweis eine Reisepasskopie und eine Einverständniserklärung des anderen Elternteiles mitzunehmen. Entsprechende Formulare findet man im Internet. Die Erklärung des anderen Elternteiles sollte wenn möglich (auch) in der Landessprache des Einreiselandes oder zumindest auf Englisch abgefasst sein.

In den meisten europäischen Ländern reicht eine formlose Erklärung, manche Länder verlangen aber eine Beglaubigung durch das Gericht oder einen Notar. Außerdem sollte der andere Elternteil für entsprechende Nachfragen telefonisch erreichbar sein. Auch die Heiratsurkunde der Eltern oder die Meldezettel zum Nachweis, dass man mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt lebt, sind in der Praxis sehr hilfreich.

Wenn die Eltern getrennt sind und der andere keine ausdrückliche Zustimmung zur Urlaubsreise erteilt hat, sollte man entweder ein amtliches Dokument zum Nachweis der Obsorgeberechtigung oder einen Gerichtsbeschluss, aus dem die Zulässigkeit der Urlaubsreise hervorgeht (z.B. die gerichtliche Ferienkontaktregelung) mitnehmen. Es gibt auch die Möglichkeit, sich vom Pflegschaftsgericht eine Bestätigung über die Obsorge ausstellen zu lassen.

Informationen über Einreisevorschriften einholen

Da jedes Land seine eigenen Einreisevorschriften hat, sollte man sich zur Sicherheit beim Außenministerium, den Botschaften oder Konsulaten erkundigen, ob es besondere Vorschriften für die Einreise mit Kindern gibt. Zu beachten ist auch, dass in vielen Ländern strengere Regeln für die Ausreise gelten, wenn das Kind die Staatsangehörigkeit des Urlaubslandes hat und es daher zu Schwierigkeiten bei der Rückreise kommen kann. (Carmen Thornton, 25.11.2018)