Ab Jänner ist Rauchen erst ab 18 erlaubt – außer in Salzburg. Dort ist sich die Umsetzung des neuen Jugendschutzgesetzes trotz langer Vorlaufzeit nicht rechtzeitig ausgegangen.

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Wien – Rauchen ab 16, das ist ab Jänner 2019 in Österreich Geschichte. Eigentlich – denn in Salzburg geht sich die Umsetzung des im Frühjahr 2018 von allen Bundesländern gemeinsam gefassten Beschlusses nicht aus.

Es sei zwar inhaltlich alles auf Schiene, heißt es aus dem Büro von Landesrätin Andrea Klambauer (Neos). Doch es brauche legistische Nachbearbeitungen, deshalb werde das Verbot erst Ende Jänner 2019 im Landtag beschlossen. Damit wird es nicht vor Februar oder März in Kraft treten.

Wien gibt grünes Licht

In Wien passierte das neue Jugendschutzgesetz, in dem ein Rauchverbot bis 18 Jahre verankert ist – betroffen sind auch E-Zigaretten, E-Shishas und Wasserpfeifen –, am Donnerstag den Landtag. Die Vereinheitlichung des Jugendschutzes sei Wien "seit vielen Jahren ein großes Anliegen" gewesen, sagte Landesjugendrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ). Auch in Vorarlberg, in Tirol, in Kärnten, in Niederösterreich, in der Steiermark und im Burgenland wurde das neue Gesetz bereits beschlossen. In Oberösterreich ist es Anfang Dezember so weit, wie ein STANDARD-Rundruf ergeben hat.

Was passiert, wenn sich Jugendliche nicht daran halten? In Tirol laute die Devise "Prävention vor Strafe", sagt Landtagsvizepräsidentin Stephanie Jicha (Grüne). Werden 14- bis 16-Jährige erwischt, müssen sie beim ersten Mal zu einem Informationsgespräch, beim zweiten Mal zur Suchtberatung. Ab dem dritten Mal wird gestraft.

Welche Sanktionen es gibt

Bei den 16- bis 18-Jährigen kommt es beim ersten und zweiten Mal zur Verwarnung. Beim dritten Vergehen müssen sie zur Suchtberatung, und ab dem vierten Mal wird gestraft. Das gilt freilich nur für den öffentlichen Bereich, im "privaten Bereich" gilt dieses Jugendschutzgesetz und damit auch die Altersbegrenzung nicht – das war auch bislang so und gilt für alle Bundesländer.

Rauchen ab 18 gilt ab Jänner auch im Burgenland. Das bedeutet natürlich auch Umstellungen bei den Zigarettenautomaten. Im Burgenland sind das 184, der Großteil sei bereits für die Neuerungen gerüstet, sagt Hannes Dragschitz, Obmann des Landesgremiums der Tabaktrafikanten. Die Kosten für die Umstellung lägen pro Automat bei 1.000 bis 1.200 Euro.

Schnapseln auch ab 18

Ebenso ist im neuen Gesetz der Erwerb und Konsum von "gebranntem Alkohol" künftig nur den über 18-Jährigen erlaubt. Bisher durften in einigen Bundesländern schon 16-Jährige schnapseln – etwa in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Eine einheitliche Lösung bei den Ausgehzeiten gibt es hingegen nicht. Oberösterreich ist, bis man 16 ist, geringfügig strenger. (jub, ars, ruep, mro, wei, lhag, 22.11.2018)