Wien – Im Wiener Landtag ist am Donnerstag die Novelle zum Wiener Tierhaltegesetz beschlossen worden – wenn auch wie erwartet nur in erster Lesung. FPÖ und NEOS haben verhindert, dass die nötige zweite Lesung unmittelbar danach stattfindet. Der endgültige Beschluss wird nun wohl kommende Woche nachgeholt. Das neue Gesetz sieht Verschärfungen vor allem für Halter von sogenannten Kampfhunden vor.

Personen, die mit einem Listenhund unterwegs sind, brauchen nicht nur einen Hundeführschein – wobei es hier ebenfalls strengere Prüfungen geben wird. Sie müssen ihrem Vierbeiner auch Beißkorb und Leine anlegen. Ausnahmen davon gibt es nur unter bestimmten, strengen Voraussetzungen. Besitzer "normaler" Hunde brauchen künftig ebenfalls einen Nachweis. Die Anmeldung eines Tieres ist für Personen ohne Erfahrung mit Hunden nur mehr nach Absolvierung eines Kurses möglich, in dem grundlegendes Wissen über Haltung vermittelt wird. Vergleichbare Vorschriften gibt es laut Stadt bereits in einigen anderen Bundesländern.

Auch eine Alkoholgrenze für Menschen, die mit Listenhunden spazieren, wird eingeführt. Sie beträgt 0,5 Promille. Der Anlassfall für die Verschärfung war der Tod eines Kindes, das im September von einem Rottweiler gebissen wurde, deren Besitzerin mit 1,4 Promille Alkohol unterwegs war. Das Tier wurde inzwischen eingeschläfert – und auch künftig droht dies beißenden Hunden. Allerdings, so wird betont, wird es keine Konsequenzen geben für Tiere, die ihr Herrchen oder Frauchen verteidigen oder die gequält wurden.

Die FPÖ – die im Vorfeld von einem Hundetötungsgesetz gesprochen hatte – nahm diese Modifizierung zwar zustimmend zur Kenntnis, lehnt aber das Gesetz trotzdem ab. Es sei Zeichen einer "hundefeindlichen" Gesinnung, hieß es etwa. Auch die NEOS sind dagegen, sie beklagten unter anderem eine fehlende Begutachtung. Kritik daran, wie die Novelle umgesetzt wurde, übte auch die ÖVP. Da man inhaltlich aber einverstanden sei, stimme man zu, wurde heute betont.

SPÖ, Grüne und ÖVP können das Gesetz beschließen, dies wird aber noch dauern. Denn um die zweite Lesung noch in derselben Sitzung wie die erste durchführen zu können, braucht es die Zustimmung von zwei Dritteln der Abgeordneten. Da FPÖ und NEOS dies heute verweigerten – wobei die Stimmen der Freiheitlichen für die Blockade gereicht hätten – kam es dazu nicht. Der endgültige Beschluss wird vermutlich kommende Woche im Landtag fallen.

Das Gesetz soll Anfang des Jahres in Kraft treten. Der Stichtag für den Sachkundenachweis für alle neuen Hundebesitzer ist wiederum der 1. Juli. "Ich glaube nicht, dass es zulässig gewesen wäre, sich monatelang Zeit zu lassen", verteidigte die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) in der Sitzung das Vorgehen bzw. die getroffenen Maßnahmen. (APA, 22.11.2018)