Wien/Schwechat – Brisante Causen stehen am Programm des Verfassungsgerichtshofes in der Montag startenden Dezember-Session – von Mindestsicherung über Rauchverbot, das Doppelstaatsbürger-Problem und die Rechnungshof-Prüfung des Flughafens Wien bis zur Entscheidung über strittige Fragen in den beiden U-Ausschüssen BVT und Eurofighter. Kommuniziert wird dies vom neuen Mediensprecher Raphael Draschtak.

Der 43-jährige frühere Pressesprecher der ÖVP und der Industriellenvereinigung hat Mitte November die Nachfolge von Wolfgang Sablatnig angetreten. Am 5. Dezember hat Draschtak gleich seine – von Medien sicherlich gut besuchte – erste öffentliche Verhandlung zu betreuen. Die Verfassungsrichter verhandeln über das Thema Nichtraucherschutz. Denn die Wiener Landesregierung, zwei Gastronomiebetriebe, eine jugendliche Nichtraucherin und ihr Vater versuchen, die Aufhebung des (ab 1. Mai 2018 vorgesehen gewesenen) Rauchverbots in Gastronomie durch die türkis-blaue Bundesregierung zu kippen.

Entscheidungen bei Mindestsicherung erwartet

Bereits öffentlich verhandelt wurde im September über die Frage, ob der Rechnungshof den Flughafen Wien prüfen darf. Der Flughafen hatte dies mit Hinweis auf die geänderte Eigentümerstruktur (40 Prozent hält die luxemburgische Airports Group Europe) abgelehnt. Da er aber zu je 20 Prozent den Ländern Wien und Niederösterreich gehört, sieht der Rechnungshof eine faktische Beherrschung des Unternehmens durch die öffentliche Hand – und sich damit zur Prüfung berufen. Die Dezember-Session könnte die Entscheidung bringen.

Mit Spannung erwartet werden die Entscheidungen des VfGH zur Mindestsicherung in Oberösterreich und im Burgenland – wird die Regierung doch demnächst ihren Entwurf für die neue österreichweite Regelung vorlegen. Darin geht es um niedrigere Leistungen für Nicht-Österreicher und Deckelungen – wie sie bereits mehrere Bundesländer vorgenommen haben. Die niederösterreichische Regelung hat der VfGH bereits gekippt. Jetzt berät er über gekürzte Leistungen in Oberösterreich und im Burgenland.

Türkische Wählerevidenzlisten am Prüfstand

Ein Teil des oberösterreichischen Gesetzes hat diese Woche bereits der Europäische Gerichtshof gekippt – nämlich den deutlich niedrigeren Sätze für befristet Asylberechtigte und subsidär Schutzberechtigte. Beim VfGH geht es – ebenfalls auf Antrag des Landesverwaltungsgerichts – um die Deckelung auf 1.512 Euro pro Haushalt. Ebenfalls um die Deckelung (auf 1.500 Euro pro Monat) geht es bei der (nach einem Antrag einer Familie beschlossenen) amtswegigen Prüfung der burgenländischen Regelung.

Interessant wird auch, wie der VfGH die angeblichen türkischen "Wählerevidenzlisten" beurteilt, die die FPÖ den Behörden übermittelt hat – und die Grundlage für zahlreiche Ausbürgerungs-Verfahren sind. Vor den VfGH gebracht hat sie ein gebürtiger Türke, der vor 40 Jahren nach Österreich kam, 1996 die Staatsbürgerschaft erhielt – und dem 2018 vom Verwaltungsgericht Wien mitgeteilt wurde, dass er sie verloren hat, weil er die türkische Staatsbürgerschaft angenommen habe. Dies bestreitet er, konnte es aber nicht belegen, weil ihm die Türkei nach eigenen Angaben nicht die nötigen Dokumente ausstellte.

Der Eurofighter-U-Ausschuss versucht, die Herausgabe fehlender Akten der Finanzprokuratur über den VfGH zu erreichen. Mit dem BVT-U-Ausschuss muss sich der VfGH auf Antrag des Rechtsanwalts Gabriel Lansky befassen, der die Löschung der Emails erreichen will, die die Justiz dem BVT-U-Ausschuss übermittelt hat. (APA, 23.11.2018)