Der Nichtraucherbereich in Lokalen bringt nur wenig, wenn nebenan kräftig an der Zigarette gezogen wird.

Foto: APA/HERBERT PFARRHOFER

Graz/Wien – Rund ein halbes Jahr nach dem Kippen des Rauchverbots in der Gastronomie durch die Regierung zeigt eine weitere Untersuchung die Schadstoffbelastung in Mischlokalen auf. In 80 Prozent der überprüften Gaststätten mit Raucher- und Nichtraucherbereich in Graz wurden im Nichtraucherraum gesundheitsschädliche Mengen an Feinstaub gemessen, berichtet die Steiermärkische Gebietskrankenkasse.

"Nichtraucherbereiche in Mischlokalen bieten eindeutig keinen ausreichenden Schutz. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz – nur die Bediensteten in der Gastronomie sind von diesem Schutz ausgenommen. Das grenzt in einem modernen Land wie Österreich an einen Skandal", kritisiert STGKK-Obmann Josef Harb.

Nichtraucherzone ist nicht rauchfrei

Von September bis November 2018 wurden im Auftrag der Krankenkasse 26 Lokale untersucht. "Durchschnittlich haben wir im Nichtraucherbereich fünfmal so viel Feinstaub wie im Außenbereich gemessen. Die Spitzen lagen nicht selten zehnmal höher als im Freien", erläuterte der gerichtlich zertifizierte Sachverständige Peter Tappler, der die Studie durchgeführt hat.

"Das Tabakgesetz wird in Mischlokalen leider wenig bis gar nicht eingehalten. Die meisten Übertritte passieren durch offene oder undichte Türen oder ungünstige Druckverhältnisse. Mitunter gibt es gar keine Trennelemente zwischen Raucher- und Nichtraucherbereichen", sagt Tappler. Damit werden die gesetzlichen Vorschriften von einer rauchfreien Innenraumluft in Nichtraucherbereichen in vier von fünf Gaststätten nicht eingehalten.

Tabakrauch besteht aus mehr als 5.000 Substanzen. Davon sind rund 90 Stoffe nachweislich krebserregend. Tabakrauch ist aber laut Arbeitnehmerschutzgesetz nicht als gesundheitsgefährdender Arbeitsstoff definiert. Andernfalls dürften Beschäftigte in der Gastronomie nur mit besonderer Schutzausrüstung arbeiten. (APA, red, 25.11.2018)