Die Klubobleute August Wöginger (ÖVP) und Walter Rosenkranz (FPÖ) stellen einiges klar.

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Wien – Die Regierungsfraktionen ÖVP und FPÖ wollen die vom Nationalrat letzte Woche beschlossene "missverständliche" Bestimmung, die "Vorbereitungshandlungen" für die Krankenkassenreform erlaubt, bevor die grundlegenden Gesetze dafür in Kraft sind, mit einem weiteren Abänderungsantrag klarstellen. Dieser soll im Dezember im Plenum beschlossen werden und rückwirkend gelten.

Der neuerliche Abänderungsantrag soll bereits am Donnerstag im Rahmen des Sozialausschusses eingebracht werden, erklärten die Klubobleute von ÖVP und FPÖ, August Wöginger und Walter Rosenkranz, in einer Aussendung vom Mittwochnachmittag. Eine generelle Ermächtigung zu Vorbereitungshandlungen sei "zu keinem Zeitpunkt" beabsichtigt gewesen, betonten sie. Vielmehr sei es um die Meldung der Anzahl der Versicherten in den jeweiligen Versicherungsträgern gegangen. Diese Absicht werde mit dem Abänderungsantrag nun nochmals klargestellt.

Mit dem Schritt soll die letzten Donnerstag beschlossene "missverständliche Formulierung" keine Wirkung entfalten. Um eine effiziente und rasche Umsetzung der Sozialversicherungsreform zu garantieren, "wird jene Formulierung, welche die Vorbereitungshandlungen für die Reform beinhaltet und offensichtlich zu Sorgen betreffend der Verfassungsmäßigkeit geführt hat, klargestellt", erklärten die Klubchefs. Der entsprechende Abänderungsantrag sei den Oppositionsparteien bereits übermittelt worden, hieß es.

Forderungen von Opposition "obsolet"

Die Forderungen von SPÖ und NEOS, "die Bundespräsident Van der Bellen zu einer – ohnehin fragwürdigen – materiellen Gesetzesprüfung aufgefordert hatten, und den Verfassungsgerichtshof befassen wollen", seien somit obsolet, so Wöginger und Rosenkranz.

Technisch tritt der letzte Woche von der Opposition scharf kritisierte Abänderungsantrag zwar nach dem Beschluss im Bundesrat und der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft, durch den weiteren Abänderungsantrag, der nach der Behandlung im morgigen Sozialausschuss dann im Dezember-Plenum beschlossen werden soll, werden diese Bestimmungen rückwirkend aufgehoben und präzisiert, erklärte der Präsident des Instituts für Parlamentarismus und Demokratiefragen, Werner Zögernitz. (APA, 28.11.2018)