Zivildiener müssen künftig Staatsbürgerschaftskunde lernen, können aber leichter entlassen werden.

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Wien – Die von den großen Trägerorganisationen skeptisch beäugte Zivildienstgesetz-Novelle passierte am Donnerstag – einhellig von allen Fraktionen mitgetragen – den Innenausschuss. Ziel der Novelle ist, den Heeresersatzdienst attraktiver zu machen. Wesentlichste Punkte sind, dass die Zivildiener eine Staatsbürgerschaftskunde absolvieren müssen und bei längerem Krankenstand leichter (vorübergehend) entlassen werden.

Mit der Novelle werden Zivis künftig automatisch aus dem Dienst entlassen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen mehr als 23 Tage dienstunfähig waren – länger durchgehend oder wiederholt einige Tage lang. Der Betreffende muss den Dienst dann später möglicherweise auch an einer anderen Stelle nachholen. Derzeit löst nur eine mehr als 18-tägige durchgängige Erkrankung die vorzeitige Entlassung aus.

"Staat und Recht" online lernen

Außerdem werden Zivis zu einem E-Learing-Ausbildungsmodul "Staat und Recht" verpflichtet. Und ihre Vorgesetzten müssen alle drei Jahr ein spezielles computergestütztes Ausbildungsmodel absolvieren. Weiters wird die Möglichkeit geschaffen, einer Einrichtung die Anerkennung als Zivildienstträger zu entziehen, wenn sie drei Jahre lang keinen Zivildiener angefordert hat. Auch eine nachträgliche Reduzierung zuerkannter Zivi-Plätze ist – bei augenscheinlich fehlendem Bedarf – dann möglich.

Gegen den Protest der Opposition beschlossen wurde im Innenausschuss ein Katastrophenschutzabkommen mit Russland. Die Opposition wollte die Behandlung wegen der Vorgänge in der Ukraine am vergangenen Wochenende – die Ukraine hat nach Zwischenfällen mit Russland das Kriegsrecht verhängt – vertagen.

Ebenfalls nur mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ wurde eine Änderung des Grenzkontrollgesetzes ins Plenum geschickt. Sie ermöglicht, dass künftig am Flughafen Schwechat auch speziell ausgebildete Verwaltungsbedienstete anstelle von Polizisten zu Ein- und Ausreisekontrollen herangezogen werden können. Neos, SPÖ und Jetzt (die frühere Liste Pilz) waren hingegen der Meinung, dass Zwangsgewalt nur durch die Polizei ausgeübt werden sollte. (APA, 29.11.2018)