In Zukunft wird auch das Zeigen des "Wolfsgrußes" unter Strafe gestellt.

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Wien – Der Innenausschuss des Nationalrats hat am Donnerstagabend eine Ausweitung des Verbots extremistischer Symbole beschlossen. Neben den Zeichen der Terrormiliz "Islamischer Staat" und der Al-Kaida werden nun auch jene der kroatischen Ustascha und der türkischen Grauen Wölfe verboten.

Außerdem betroffen sind auch die sunnitisch-islamistische Muslimbruderschaft, die Kurdische Arbeiterpartei (PKK), die Hamas, der militärische Teil der Hisbollah sowie sonstige Gruppen, die von der EU als terroristische Vereinigung oder Organisation bewertet werden. Außerdem sollen nicht nur Abzeichen und Embleme zu den Symbolen gehören, sondern auch Gesten. Damit wird auch das Zeigen des "Wolfsgrußes" unter Strafe gestellt.

Verordnung in Arbeit

Begründet wird der Gesetzesentwurf von der Regierung damit, dass die Ziele der betreffenden Gruppen im Widerspruch zu den Grundwerten Österreichs und zum Prinzip der gesellschaftlichen Pluralität stehen und einschlägige Symbole als Aufruf zur Verherrlichung und Unterstützung von Gewalt verwendet werden. Im Sinne der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit sei es daher geboten, die Verwendung von Symbolen dieser Gruppen zu verbieten.

Um welche Embleme, Zeichen und Darstellungen es konkret geht, wird erst in einer Verordnung ausgeführt. Diese ist laut Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) in Ausarbeitung. Ausnahmen von dem Verbot gelten etwa für mediale Berichterstattung, Filme, Theateraufführungen und Ausstellungen, wenn klar ist, dass damit nicht das Ideengut von Terrororganisationen gutgeheißen oder propagiert werden soll. (APA, 29.11.2018)