Die Landeshauptleute sparen sich nur einen Minimalbetrag durch die gekürzte Mindestsicherung. Im Bild: Thomas Stelzer (ÖVP, Oberösterreich), Wilfried Haslauer (ÖVP, Salzburg), Hans Niessl (SPÖ, Burgenland), Peter Kaiser (SPÖ, Kärnten) und Günther Platter (ÖVP, Tirol).

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Wien – Die Einsparungen, die sich durch die Reform der Mindestsicherung für die Länder ergeben, halten sich in einem überschaubaren Rahmen. Wie dem am Freitag zur Begutachtung ausgeschickten Gesetzesentwurf zu entnehmen ist, werden für das kommende Jahr 242.000 Euro erwartet, 2020 soll dieser Betrag auf 6,7 Millionen steigen, 2021 auf 11,8 Millionen und 2022 dann 14,6 Millionen Euro.

Die Regierung relativiert diese Zahlen allerdings selbst. "Der vorliegende Gesetzesentwurf birgt ein gewisses Einsparungspotenzial für die Länder, das jedoch lediglich in einer Spannbreite zu sehen ist. Dies ist einerseits dem Umstand geschuldet, dass das gegenständliche Gesetzesvorhaben an einigen Stellen Kann-Bestimmungen ausweist, und andererseits den normierten Höchstbeträgen, die auch unterschritten werden können. Um die finanziellen Auswirkungen daher abschließend beurteilen zu können, müssen erst die Ausführungsgesetze der Länder abgewartet werden, die allerdings erst bis zum Herbst 2019 vorliegen werden", heißt es in dem Gesetzesentwurf.

Abhängig vom Konjunkturverlauf sei jedoch "eine Stabilisierung der Aufwendungen bzw. eine Dämpfung des Kostenwachstums im Bereich der Sozialhilfe zu erwarten", schreibt die Regierung.

Kleiner Anteil an Sozialausgaben

Gemessen an den Gesamtausgaben sind die angegebenen Beträge allerdings gering. Laut Statistik Austria betrugen die gesamten Sozialausgaben im vergangenen Jahr 108,8 Milliarden Euro, 29,4 Prozent der Wirtschaftsleistung. Die Mindestsicherung, die (gemeinsam mit Wohn- und Flüchtlingshilfen) im Sammelposten "Wohnen/soziale Ausgrenzung" aufscheint, machte davon nur einen Anteil von 2,5 Prozent aus. (APA, 30.11.2018)