Klagenfurt/Wien – Die Affäre um Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl im Jahr 2016 hat nun zu weiteren Anklagen geführt. Wie die Sprecherin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA, Silvia Thaller, am Freitag gegenüber der APA erklärte, wurde gegen den Wahlleiter des Bezirks Villach-Land und dessen Stellvertreter Anklage erhoben. Die Anklagen sind noch nicht rechtskräftig.

Die Ermittlungen der WKStA hatten auch die Wahlbeisitzer betroffen, und zwar deren acht. Was diese Verfahren betrifft, erklärte Thaller, sie seien aufgrund einer Weisung eingestellt worden. Warum in diesem Fall eingestellt wurde, während etwa beim Verfahren in Villach-Stadt alle Beisitzer angeklagt und bis auf eine auch verurteilt wurden, konnte Thaller nicht sagen. Diesbezüglich verwies sie auf die Oberstaatsanwaltschaft Wien. Dort hieß es auf APA-Anfrage, man müsse sich erst die Fakten genauer ansehen.

Vorwurf: Falsche Beurkundung

Der Rechtsanwalt von drei Wahlbeisitzern, gegen die das Verfahren eingestellt wurde, Meinhard Novak, sagte gegenüber der APA, er habe zwar die Mitteilung über die Einstellung erhalten, die juristische Begründung dafür kenne er aber nicht. Eine solche Begründung müsse er beantragen, was er bereits getan habe. Tatsache ist, dass die Einstellung auf Weisung des Weisungsrates erfolgt ist. Warum dieser diametral entgegengesetzt zum Verfahren in Villach-Stadt entschieden hat, war am Freitag vorerst nicht eruierbar.

Dem Wahlleiter von Villach-Land wird falsche Beurkundung vorgeworfen, sein Stellvertreter hingegen, der Briefwahl-Kuverts allein geöffnet, ausgezählt und ausgewertet hat, soll damit Missbrauch der Amtsgewalt begangen haben. Laut Christian Liebhauser-Karl, Mediensprecher des Landesgerichts Klagenfurt, beträgt der Strafrahmen für Missbrauch der Amtsgewalt sechs Monate bis fünf Jahre, dem Wahlleiter drohen für die Falschbeurkundung im Falle eines Schuldspruchs bis zu drei Jahre Haft.

Manche Verfahren noch nicht entschieden

Wie Thaller weiter erklärte, sei von der WKStA zudem im Falle von acht Hilfskräften geprüft worden, ob der Verdacht auf Amtsanmaßung gegeben sei. Da keine subjektive Tatseite vorgelegen habe, sei kein Ermittlungsverfahren eröffnet worden. Noch nicht entschieden sind die Verfahren gegen die Bezirkshauptleute von Hermagor und von Wolfsberg, hier liegt der Vorhabensbericht der WKStA laut Thaller noch bei der vorgesetzten Behörde.

Die Ungleichbehandlung der Causen Villach-Stadt und Villach-Land haben Rechtsanwalt Novak jetzt jedenfalls zu einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes bei der Generalprokuratur veranlasst. "Diese willkürliche Vorgangsweise ist für die Betroffenen nicht zumutbar", kritisierte Novak. Er will die Schuldsprüche im Prozess am Landesgericht Klagenfurt gegen Villachs Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) und die anderen Mitglieder der Bezirkswahlbehörde Villach-Stadt auf diese Weise anfechten. Dies ist laut Novak, der SPÖ-Beisitzer vertritt, möglich, auch wenn die Urteile mit einer Ausnahme bereits rechtskräftig sind. Er hat die Beschwerde gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Christoph Völk eingebracht, der FPÖ-Wahlbeisitzer in diesen Verfahren vertritt. (APA, 30.11.2018)