Wien – Ob es denkbar sei, dass das Opfer eines Messerstichs zunächst nicht merke, dass es verletzt worden sei, will der Staatsanwalt im Prozess gegen Sulfittin A. vom medizinischen Sachverständigen Christian Reiter wissen. Der beantwortet die Frage historisch: "Ich verweise da immer auf die Kaiserin Elisabeth, die in Genf zunächst auch nicht bemerkt hat, dass sie mit einer Feile ins Herz gestochen worden ist." Es sei also durchaus verständlich, dass Ernst S. am Abend des 23. Juli mit einem lebensgefährlichen Lungenstich seinen Angreifer zunächst noch verfolgt hat, ehe er zusammenbrach.

Dass der 36-jährige A. zugestochen hat, bestreitet er nicht – schließlich hat ein Anrainer die ganze Szene gefilmt. Die Frage, die das Geschworenengericht unter Vorsitz von Patrick Aulebauer beantworten muss: War die Tat, wie angeklagt, ein Mordversuch? Oder, wie Verteidiger Philipp Winkler zu erklären versucht, eine absichtliche schwere Körperverletzung?

Unabsichtliche Rempelei auf Gehsteig

Der Angeklagte erzählt die Geschichte so: "Ich bin von der Arbeit heimgekommen und habe zwei Joints geraucht und zwei Bier getrunken. Es war heiß, deshalb bin ich mit der Straßenbahn zum Tichy auf ein Eis gegangen." Auf dem Weg zurück zur Tramway hätten er und Herr S. einander auf dem Gehsteig angerempelt. Unabsichtlich. "Ich habe 'Tschuldigung' gesagt, er 'Geh scheißen, Oaschloch'. Ein Wort ergab das andere." Am Ende des Wortgefechts habe S. gefragt, ob A. von ihm erwarte, dass er Oralverkehr mit ihm praktiziere – offenbar zu viel für den Angeklagten.

"Und warum ziehen Sie dann ein Messer?", will Vorsitzender Aulebauer wissen. "Das war ein Fehler", gibt A. zu, der aber immer und immer wieder betont, er habe seinen Kontrahenten nur ängstigen und "ein bisserl verletzen" wollen. "Warum haben Sie überhaupt ein Messer dabei?", fragt Aulebauer. "Ich bin Gärtner, so ein Klappmesser habe ich immer dabei."

Drohung mit Klappmesser

Auf dem Video ist zu sehen, dass A. die Waffe zunächst aufklappt und horizontale Wischbewegungen macht, dann S. aber zu Boden bringt und auf ihn einsticht. Als Retter erschien Hasan Ö., ein Paketzusteller, der seinen Wagen stoppt, aussteigt und die Gegner trennt. Die Freundin des Verletzten, die nach der ursprünglichen Rempelei vorausgegangen war, ist zunächst nur mit dem Ausschrei "Du Hurenkind!" zu hören, ehe sie ins Bild stürmt.

Sie läuft dem Angeklagten nach und stellt ihn kurz, S. und der Paketlieferant ebenso. Dann geht A. zur Straßenbahn, steigt – auf einem Überwachungsvideo dokumentiert – ein, S. will nach. Es kommt nochmals zu einer Diskussion; da die Tram nicht abffährt, flüchtet A. schließlich zu Fuß. Er sei unter Schock gestanden und habe auch gar nicht bemerkt, dass er S. schwer verletzt habe, erklärt er dazu.

S. bestätigt als Zeuge die unabsichtliche Rempelei, sagt aber ebenso, er habe sich mehrmals dafür entschuldigt. Das habe A. scheinbar nicht gereicht, daher habe er dann das rhetorische Oralsexangebot gemacht. Die Reaktion darauf kann sich der 39-Jährige nicht erklären: "Es war nicht so viel, dass man ein Messer zücken muss." Nachtragend ist das Opfer aber nicht: "Passt scho, is scho okay", sagt er zur Entschuldigung des Angeklagten.

Neun Vorstrafen, vier Jahre Gefängnis

Zu dessen Innenleben der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann etwas beitragen kann. A. sei in Wien geboren und aufgewachsen, mit 16 erstmals straffällig geworden und schließlich zum Junkie. "Neun Vorstrafen und vier Jahre Haft lassen auf eine dissoziale Persönlichkeitsstörung schließen", erläutert Hofmann in seinem Gutachten.

Aber: "Jetzt war viele Jahre nichts mehr. Er spricht auf die Substitutionstherapie gut an und hat eher zurückgezogen gelebt und sich von den früheren Kreisen ferngehalten", zollt der Experte durchaus Lob. Aus diesem Grund sieht er auch keine Zurechnungsunfähigkeit oder besondere Gefährlichkeit.

Auch die Geschworenen können keine Mordabsicht erkennen und sprechen A. wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung schuldig und verurteilen ihn zu sieben Jahren Haft. (Michael Möseneder, 4.12.2018)