Klagenfurt – Wegen Amtsmissbrauchs ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt ein mittlerweile pensionierter Beamter zu einer Zusatzstrafe von sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Dem 60-Jährigen war vorgeworfen worden, Bescheide zur Einhebung von Kanalanschlussgebühren nicht zeitgemäß vorbereitet zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Taten, die Staatsanwältin Karin Schweiger dem 60-Jährigen zur Last legte, liegen bereits lange zurück – in der Anklage ging es um fünf Bescheide in den Jahren 1998 bis 2001. "Der Angeklagte hat seine Befugnis missbraucht, indem er es unterließ, die Bescheide in angemessener Zeit vorzubereiten", sagte Schweiger. Der Beamte einer Kärntner Stadtgemeinde habe einen Arbeitsrückstand gehabt, obwohl er genügend Ressourcen zur Bewältigung der Arbeit zur Verfügung gehabt habe.

Schon 2017 Verurteilung wegen Vorteilsnahme

Der Angeklagte bekannte sich schuldig – er könne heute nicht mehr sagen, warum er die Bescheide nicht in angemessener Zeit bearbeitet hatte. Er betonte aber, dass der Stadt dadurch kein Vermögensschaden entstanden sei, die Gebühren waren zwar verspätet, aber doch vorgeschrieben worden.

"Als Beamter waren Sie verpflichtet, den Leistungen, die von Ihnen verlangt wurden, nachzukommen. Wenn man das unterlässt, stellt das einen Missbrauch der Amtsgewalt dar", sagte Richter Christian Liebhauser-Karl, der dem Schöffensenat vorsaß, in seiner Urteilsbegründung. "Man muss aber dazusagen: Diese fünf Fälle sind übriggeblieben, die Ermittlungen in mehreren Fälle wurden eingestellt", erklärte der Richter weiter. Mildernd seien dem Mann sein Geständnis und die lange Verfahrensdauer zugutegekommen – die Ermittlungen hatten sich über mehrere Jahre erstreckt.

Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Schweiger gab keine Erklärung ab. Der Beamte war bereits im Jahr 2017 wegen Vorteilsnahme zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. (APA, 6.12.2018)