Innsbruck – Der Prozess gegen einen 29-Jährigen wegen Mordes als terroristische Straftat hat am Montag am Landesgericht Innsbruck neu verhandelt werden müssen. Der OGH hatte das erstinstanzliche Urteil, das auf lebenslange Freiheitsstrafe lautete, aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, im Syrien-Krieg nach Kämpfen mindestens 20 verletzte und wehrlose Soldaten der gegnerischen Truppen erschossen zu haben.

Der Angeklagte bekannte sich, wie bereits währen des erstinstanzlichen Verfahrens, nicht schuldig. "Ich habe niemanden getötet", beteuerte der 29-Jährige vor dem Geschworenengericht. Die Verteidiger des Beschuldigten hatten im ersten Verfahren wegen Nichtanhörung beantragter Zeugen Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Diese Zeugen sollen nun in dem für drei Tage anberaumten, neu aufgerollten Verfahren angehört werden.

Anklage stützt sich auf Geständnis

Der Angeklagte war im Zuge der Flüchtlingswelle im Jahr 2015 nach Österreich gekommen. Syrien habe er aber bereits im Oktober 2013 verlassen, meinte er. In der Zwischenzeit sei er in der Türkei gewesen und aufgrund Geldmangels nicht mehr weiter gekommen. Die nun geladenen Zeugen sollen laut Verteidigung belegen, dass der 29-Jährige 2014 nicht mehr in Syrien war und deshalb auch nicht an Kampfhandlungen teilgenommen und die ihm vorgeworfenen Taten begangen haben konnte.

Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage unter anderem auf ein Geständnis des Angeklagten, das er selbst vor der österreichischen Polizei abgelegt hatte. Danach widerrief er aber das Geständnis und führte alles auf einen Übersetzungsfehler zurück.

Der Beschuldigte soll als Mitglied einer Untergruppierung der "Freien Syrischen Armee" (FSA) gegen die Assad-Truppen gekämpft und nach den Kampfhandlungen gegnerische Soldaten getötet haben. Er selbst gab vor Gericht an, zwar Mitglied einer Brigade gewesen zu sein, aber lediglich Wache gehalten zu haben. Der 29-Jährige lebte vor seiner Flucht in einem palästinensischen UNO-Flüchtlingsquartier in Syrien.

Widerruf des Geständnisses

Der Angeklagte beteuerte auch bei der Verhandlung im zweiten Rechtsgang weiterhin seine Unschuld. "Ich habe nie gesagt, dass ich 20 Personen getötet habe", meinte er vor Gericht. Er habe vor der österreichischen Polizei lediglich ausgesagt, wie das Regime allgemein mit gefangenen und verwundeten Soldaten der Gegenseite umgegangen war.

Zudem betonte der Beschuldigte, zwar eine Waffe getragen, aber nie in tatsächliche Kämpfe verwickelt gewesen zu sein. "In meinem Lager (der 29-Jährige stammt aus einem palästinensischem Flüchtlingslager in Syrien, Anm.) gab es nie Kämpfe", erklärte er.

Zwei Zeugen, die ebenfalls in dem palästinensischen Flüchtlingslager gelebt und als Flüchtlinge nach Österreich gekommen waren, gaben an, den Angeklagten in Syrien nie mit einer Waffen gesehen zu haben. Ob er sich einer Untergruppierung der "Freien Syrischen Armee" (FSA) angeschlossen hatte, wussten beide Zeugen nicht. Wann der Angeklagte Syrien verlassen hatte, konnten die beiden Zeugen nicht genau angeben. (APA, 10.12.2018)