Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl fordert das Familienministerium auf, "absurde bürokratische Hürden" beim Papa-Monat zu beseitigen. So vertritt die AK einen Vater vor Gericht, dessen Antrag auf den Familienzeitbonus (Papa-Monat) abgelehnt wurde, weil Mutter und Kind nach Komplikationen bei der Geburt im September ein paar Tage länger im Spital bleiben mussten.

Durch diesen Spitalsaufenthalt habe der Vater keinen gemeinsamen Haushalt mit Mutter und Kind gehabt, lautete der AK zufolge die Begründung für die Ablehnung. Für den Familienzeitbonus muss der Vater demnach mindestens 28 Tage lang mit Mutter und Kind zusammenleben. Der Antrag sei abgelehnt worden, weil der Spitalsaufenthalt nicht als Zeit gewertet wurde, die der betroffene Vater, der anonym bleiben möchte, mit seiner Frau und seinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebte.

Nachträgliche Antragsänderung nicht möglich

Der Vater versteht die Entscheidung nicht: Seiner Frau sei es nicht gut gegangen, und er habe sich im Spital genauso um das Neugeborene gekümmert, wie er es später auch zuhause gemacht habe, argumentierte er in einer Stellungnahme. Den Antrag nachträglich zu ändern und den Beginn des Papa-Monats auf die Zeit nach dem Spitalsaufenthalt zu verschieben, ist laut AK nicht möglich.

"Es widerspricht jedem gesunden Menschenverstand, wenn die Eltern zusammenleben, nicht von einem gemeinsamen Haushalt auch mit dem Kind auszugehen", meinte Anderl. "Eine Auslegung des Gesetzes, die zu einer Ablehnung des Familienzeitbonus für den Vater führt, weil Mutter und Kind wegen Komplikationen im Spital sind, würde ja dem Sinn und Zweck des Papamonats völlig widersprechen."

Hürden beseitigen

Die AK-Präsidentin fordert nun vom Familienministerium, diese Hürden zu beseitigen, da es sich nicht um einen Einzelfall handle. "Alle Weisungen im Zusammenhang mit Familienzeitbonus und darüber hinaus mit dem Kinderbetreuungsgeld müssen offengelegt werden. Im Fall des Falles muss das Gesetz repariert werden." Außerdem brauche es einen Rechtsanspruch auf den Papamonat.

Auf der Homepage des Familienministeriums heißt es, der Familienzeitbonus in Höhe von 700 Euro sei für erwerbstätige Väter vorgesehen, "die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen". Allerdings wird auch darauf verwiesen, dass der Bezug bei einer Geburt im Krankenhaus "frühestens am Tag der Entlassung des Kindes aus dem Krankenhaus" beginnen könne. (APA, 13.12.2018)