In St. Gabriel tötete im Mai ein 25-Jähriger einen 26-Jährigen. Der Täter war in Sonderbetreuung.

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Wiener Neustadt – In der Verhandlung um eine Bluttat in einer Asylunterkunft in Maria Enzersdorf (Bezirk Mödling) hat das Gericht am Montag dem Unterbringungsantrag der Staatsanwaltschaft Folge gegeben. Der 25-Jährige wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die acht Geschworenen in Wiener Neustadt beantworteten alle Fragen einstimmig mit "Ja". Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Die Geschworenen hatten unter anderem zu beantworten, ob der 25-Jährige im Mai einen Bewohner eines Asylquartiers getötet habe und ob er in der Justizanstalt Wiener Neustadt einen Mithäftling schwer verletzt habe und ob er dabei zurechnungsfähig war. Der Mann habe die Anlasstaten laut Wahrspruch begangen, er sei dem Gutachten zufolge nicht zurechnungsfähig und es sei die Gefährlichkeitsprognose gegeben, sagte die vorsitzende Richterin Birgit Borns zur ausgesprochenen Einweisung.

Ging nach Wegweisung offenbar nicht ins Notquartier

Sowohl der 25-Jährige als auch das Opfer waren alleinstehend und befanden sich aufgrund einer psychischen Erkrankung in der Unterkunft St. Gabriel in Sonderbetreuung, berichtete eine damals in dem Quartier tätige Betreuerin am Montag als Zeugin. Die Zeugin berichtete von einem Vorfall mit einer in der Unterkunft lebenden Familie, bei dem der 25-Jährige ein Mädchen geohrfeigt haben soll. "Ich habe ein Verwarnungsgespräch mit ihm geführt", sagte die 46-Jährige zu den Konsequenzen.

Anfang Mai war der Mann aus dem Asylquartier weggewiesen worden, nachdem er außerhalb der Unterkunft einen jugendlichen Bewohner durch einen Faustschlag verletzt hatte. Kurz danach kam es zur Bluttat. Mit der Wegweisung sei die Betreuung beendet – die Polizei habe dem 25-Jährigen die Adresse eines Notquartiers gegeben, das habe er aber offenbar nicht aufgesucht, hieß es. Die Betreuerin nahm an, dass der 25-Jährige in Wien "andocken" werde. Er habe ihr damals immer wieder erzählt, dass er Freunde in Wien besuche.

Tritte gegen Kopf, Hals und Brust

In der Nacht auf den 3. Mai soll der Nigerianer laut Unterbringungsantrag im Erdgeschoß des Quartiers dem 26-jährigen Bewohner kräftige, teils stampfende Fußtritten gegen Kopf, Hals und oberen Brustbereich versetzt haben. Jugendliche entdeckten den leblosen Mann.

Der Nigerianer befindet sich in vorläufiger Anhaltung. Er konnte sich am ersten Verhandlungstag im November nicht an die Geschehnisse erinnern. Ein Ermittler sagte am Montag als Zeuge aus, dass die Leiche am Rücken gelegen sei. Blutspuren habe es am Tatort nur sehr wenige gegeben.

Kurz nach Einlieferung in die Justizanstalt Wiener Neustadt soll der 25-Jährige einen Mitinsassen schwer verletzt haben. Rund drei bis fünf Minuten, nachdem der Nigerianer die Zelle betreten hatte, kam es zur Attacke. "Er hat mich am Hals genommen, ich habe mich verteidigt, dann bin ich direkt zur Tür gelaufen und habe den Alarmknopf gedrückt", sagte das Opfer laut Dolmetscherin. "Dann hat er mir eine Kaffeetasse aufs Auge geworfen", berichtete der Insasse.

"Es besteht ein hoher Grad an Gefährlichkeit", sagte Sachverständiger Manfred Walzl in der Geschworenenverhandlung in Wiener Neustadt. Der Tatverdächtige leidet laut Gutachten an paranoider Schizophrenie und ist nicht zurechnungsfähig. (APA, 17.12.2018)