Arbeitszeugnis: Worauf Sie achten sollten

Arbeitszeugnis

In einem Dienstzeugnis als „gesellig“ oder „selbstbewusst“ beschrieben zu werden, ist nicht unbedingt vorteilhaft. Welche Formulierungen verdächtig sind und worauf es im Arbeitszeugnis ankommt.

Wer auf der Suche nach einem neuen Job ist, legt der Bewerbung in der Regel Arbeitszeugnisse der vorangegangenen Arbeitsverhältnisse bei. In Österreich hat gesetzlich jeder Dienstnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Dienstzeugnis.

Was ist ein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis (auch Dienstzeugnis genannt) ist eine vom Arbeitgeber ausgestellte Urkunde, in der die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie die Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers bestätigt werden.

Warum ist ein Arbeitszeugnis wichtig?

Ein Arbeitszeugnis dient dem Dienstnehmer als Nachweis über zurückliegende Arbeitsverhältnisse. Es liefert künftigen Arbeitgebern Informationen über die Qualifikation des Bewerbers und ist daher im Rahmen eines Bewerbungsprozesses ein wichtiger Teil der Bewerbungsmappe.

Was muss das Arbeitszeugnis beinhalten?

Laut Gesetz muss ein Dienstzeugnis neben der genauen Bezeichnung des Arbeitgebers (Firmenname und –anschrift) und allgemeinen Angaben zur Person des Arbeitnehmers (Name, Adresse, Geburtsdatum), Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses sowie die Art der Tätigkeit enthalten. Einen Anspruch auf ein „qualifiziertes Dienstzeugnis“, das auch Angaben zur Qualität der erbrachten Leistungen und das Verhalten im Arbeitsverhältnis enthält, haben Arbeitnehmer nicht. Das Dienstzeugnis muss vom Aussteller unterschrieben sein.

Codes im Arbeitszeugnis

In Arbeitszeugnissen haben sich bestimmte „Codes“ in den Formulierungen durchgesetzt. Hintergrund dafür ist, dass Dienstzeugnisse gesetzlich keinerlei negative Wertungen enthalten dürfen, die das Fortkommen des Dienstnehmers erschweren könnten.

Auch Formulierungen die zwar auf den ersten Blick positiv wirken, die aber in Wirklichkeit von den Personalabteilungen als eine schlechte Beurteilung gelesen werden, sind unzulässig, etwa „hat zu unserer Zufriedenheit gearbeitet“. Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass das Dienstzeugnis möglichst im Superlativ formuliert ist, beispielsweise „hat stets zu unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet“.

Im Code der Personaler heißt „gesellig“ zu sein oder „positiv zum Betriebsklima beitragen“ gerne einmal zu tief ins Glas zu schauen. „Selbstbewusst“ kann schnell zu arrogant oder überschätzt werden, „Arbeiten stets ordnungsgemäß zu erledigen“ bedeutet ein Mangel an Eigeninitiative. „Tätigkeiten mit besonderer Genauigkeit zu erledigen“ weist auf ein langsames Arbeitstempo hin, während das „Erreichen von nicht unerheblichen Erfolgen“ gar keine Erfolge sind.

Anspruch auf Arbeitszeugnis

Arbeitnehmer haben nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwar Anspruch auf ein Dienstzeugnis, dieses muss vom Arbeitgeber aber nicht automatisch ausgehändigt werden. Arbeitnehmer müssen dessen Ausstellung ausdrücklich verlangen. Freie Dienstnehmer haben keinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Wie lange hat man Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Der Anspruch des Dienstnehmers auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses verjährt erst nach 30 Jahren – außer vertraglich explizit im Kollektivvertrag anders verankert. Eine bestimmte Formpflicht ist nicht einzuhalten. Die äußere Form des Zeugnisses darf aber nicht so beschaffen sein, dass dadurch eine mangelnde Wertschätzung gegenüber dem Dienstnehmer zum Ausdruck kommt, etwa ein Zeugnis mit vielen Rechtschreibfehlern.

Falls Dienstnehmer sich nicht sicher sind, ob ein ausgestelltes Dienstzeugnis unvorteilhafte Passagen enthält, können sie bei der Arbeiterkammer nachfragen. (scu)

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