Nicht alle Internetnutzer können nicht das ganze Internet nutzen.

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Müssen Internet-Provider Webangebote sperren, weil dort Filme illegal zum Streamen oder zum Download angeboten werden? Ja, entschied der Oberste Gerichtshof bereits vor einigen Jahren. Seither sorgt die die heimische Filmindustrie regelmäßig für Netzsperren, da sie darin eine wirksame Maßnahme gegen Online-Piraten sehen, So sind etwa die berühmt-berüchtigte Seiten, wie Kinox.to der The Pirate Bay, für viele österreichische Nutzer nur mehr über Umwege erreichbar. Wie viele Seiten derzeit gesperrt sind, ist unklar.

Auch offline-Seiten gesperrt

Laut WebStandard-Recherchen sind allerdings mindestens 35 Internet-Domains betroffen, die von Internet-Anbietern wie T-Mobile/UPC, Kabelplus, Liwest, A1 sowie "3" gesperrt wurden. Darunter auch Seiten, die nicht mehr online sind – etwa Isohunt oder filme-streamz.com.

Über die Sinnhaftigkeit der Sperren wird seit Jahren diskutiert, sind sie doch leicht zu umgehen. Ein Wechsel der DNS-Anbieters reicht bei vielen Seiten aus. Auch legen sich die betroffenen Seiten ständig neue Domains zu, um weiterhin erreichbar zu sein. Kinox ist mindestens über 17 verschiedene Internet-Adressen erreichbar.

Populärer als Sky

Einige der Piratenseiten zählen zu den populärsten Streamingplattformen Österreichs. Dies geht aus einer Studie der Telekombehörde RTR hervor. Demnach werden Seiten, die mit Links zu Kopien von aktuellen Serien und Filmen angefüllt sind, häufiger genutzt als etwa Sky Ticket. Die Nutzung von derartigen Piratenseiten ist hingegen nicht illegal. So stellte das Justizministerium bereits 2016 in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage fest, dass "das bloße Ansehen von Urheberrechte verletzenden Inhalten im Internet (ohne Download) keine urheberrechtlich relevante Handlung" darstellt. Nutzer von Piratenportalen müssen also nicht mit Strafverfolgung rechnen.

So sieht eine Netzsperre bei T-Mobile aus.
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Die Netzaktivisten von Epicenter.works kritisieren Netzsperren scharf. Dabei "handelt es sich unabhängig von einem vielleicht legitimen Ziel nie um eine zweckmäßige Maßnahme. Zum einen sind sie für Motivierte mit recht geringem Aufwand zu umgehen, zum anderen sind sie meist nicht treffsicher und inkompatibel mit Mechanismen, die der Sicherheit im Internet dienen." Gleichzeitig birgt eine Infrastruktur für Netzsperren "ein erhebliches Missbrauchspotenzial, da sie dazu geeignet sind, den demokratischen Willensbildungsprozess erheblich einzuschränken, wenn etwa eine autoritäre Regierung unliebsame Seiten sperren lässt", heißt es dazu auf STANDARD-Anfrage. (sum, 20.1. 2019)