Verschiedene Vorfälle leisten dem nicht gerade guten Ruf junger Afghanen noch Vorschub. Wenn daher ein junger Afghane im Silvestertrubel mutmaßlich einige junge Frauen sexuell belästigt und dabei von einer, mit der nicht zu spaßen ist, eins auf die Nase kriegt, dass Blut fließt, kocht das Blut der Poster in den Internetforen.

Auf die Nachricht hin, dass zwar der Afghane, aber auch die junge Frau angezeigt wurden (Nasenbeinbruch ist schwere Körperverletzung), schreibt im "Krone"-Forum ein "Kumpfus": "No, der unschuldsvermutige Täter wird schon einen verständnisvollen Post-68er-Richter finden. Für die Schweizerin bleibt nur die Hoffnung auf eine feministische Richterin."

Aber zum Glück gibt's im selben "Krone"-Forum einen offenbar juristisch Bewanderten mit dem Nick "Browneye": "Wenn Sie eine Ahnung von unserem Rechtssystem hätten, wüssten Sie, dass dies ein ganz normaler rechtlicher Akt ist. Jede Person, die eine andere – aus welchen Gründen auch immer – körperlich verletzt, bekommt eine Anzeige wegen Körperverletzung, und es braucht keinen 'rechten' oder 'linken' Richter. Es gibt nämlich das Urteil 'Notwehr', das hier wohl zum Tragen kommen wird (oder der Staatsanwalt stellt gleich ein)."

So nachvollziehbar die Aktion der Frau ist: Das Faustrecht gilt nicht, und die Angelegenheit soll sauber rechtsstaatlich abgehandelt werden. (Hans Rauscher, 4.1.2019)