Gottfried Waldhäusl, blauer Landesrat in Niederösterreich, unterliegt einem Berufsverbot. Die "Waldhäusl nunmehr" wurde an seine Kinder verschenkt.

Foto: robert newald

Am besten hat es Gottfried Waldhäusl selbst erklärt. "Ich bin nicht mehr im operativen Geschäft tätig, weil ich es gesetzlich auch nicht darf", sagte der FPÖ-Landesrat aus Niederösterreich im Dezember, angesprochen auf die Geschäfte der "Waldhäusl nunmehr GmbH & Co. KG" – und schwieg fortan über alle Fragen zu der Firma, die unter anderem das Haus besitzt, in dem Waldhäusl wohnt und in dem seine Frau ein Gasthaus betreibt.

Für den Landesrat besteht ein Berufsverbot: "Wer was kauft in der Firma, entscheidet letztlich der Geschäftsführer", sagte Waldhäusl zum STANDARD, und das sei nicht er. Darf er ja nicht sein. Waldhäusl selbst war nur Kommanditist, hatte also einen Anteil an der Firma, traf aber keine Entscheidungen im Tagesgeschäft.

Wer neben der Politik welchen Job machen darf, regelt das Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz des Bundes: Darin sind die Berufsverbote für Minister, Staatssekretäre, Nationalratspräsidenten, Klubobleute im Nationalrat und eben Landesräte geregelt. Sie dürfen "während ihrer Amtstätigkeit keinen Beruf mit Erwerbsabsicht ausüben". Ihr Beruf ist das Amt, daneben soll es keinen Zuverdienst geben – anders als bei Parlamentariern, die die Bevölkerung repräsentieren sollen und durchaus auch einen zivilen Job ausüben dürfen.

Laut Waldhäusl ein Job

Ob ein Beruf "mit Erwerbsabsicht" verbunden ist, hängt wenig überraschend vor allem davon ab, ob der Betroffene damit Geld verdient – aber nach geltender Rechtsprechung auch von Umfang, Kontinuität und Art der Tätigkeit. Für Waldhäusl selbst fällt die Geschäftsführung der Firma offensichtlich darunter, sonst würde er ja nicht sagen, dass er sich des Gesetzes wegen aus dem operativen Geschäft der von ihm gegründeten Firma zurückgezogen hat.

Inzwischen kommen freilich weitere Zweifel daran auf, dass Waldhäusl so gar keinen Einfluss auf die Geschäfte der "Waldhäusl nunmehr" hat. Angeblich ohne Zutun des Landesrats soll die Firma jenes Haus in Waidhofen an der Thaya gekauft haben, in dem seine Frau das Wirtshaus "Zum Goldenen Hirschen" betreibt – dem entgegen stehen E-Mails, die das Nachrichtenmagazin Profil am Wochenende veröffentlicht hat und in denen der Politiker persönlich mit der Verkäuferin Zahlungen vereinbart haben soll.

Und dann der plötzliche Eigentümerwechsel kurz vor Weihnachten. In den Niederösterreichischen Nachrichten kündigte der Landesrat an, die "Waldhäusl nunmehr" 2019 an seine Kinder zu übergeben – das klang schon nicht mehr, als habe er auf die Firma keinen Einfluss. Noch im Dezember wurde die Übergabe dann tatsächlich vollzogen.

Verschenkte Anteile

Waldhäusl reduzierte seinen Anteil als Kommanditist zugunsten seines Sohnes, berichtet die Rechercheplattform Addendum. Die Euro-Consult, bis dahin geschäftsführender Komplementär der Gesellschaft, verschenkte ihren Anteil überraschend – an Waldhäusls Tochter. Nunmehr ist auch das "nunmehr" aus dem Firmennamen verschwunden, das Unternehmen heißt jetzt nur noch "WaldhäuslKG".

Setzt ein Politiker mit Berufsverbot einen Geschäftsführer als Strohmann ein, um heimlich weiter die Geschicke einer Firma zu leiten, sei das eine "klassische Umgehung", sagt Daniel Ennöckl vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien. Und "wenn eine Umgehungsstruktur gewählt wird, schlägt das Gesetz unmittelbar durch". Ob eine solche Umgehungskonstruktion vorliegt oder nicht, muss dabei einzelfallbezogen beurteilt – und erst einmal bewiesen – werden.

Und was passiert, wenn ein Minister, eine Klubobfrau oder ein Landesrat einen Job hat, obwohl er oder sie keinen haben darf? In der Praxis: nicht viel. In der Theorie kann der zuständige Ausschuss im Nationalrat beziehungsweise im Landtag bei beharrlichem Zuwiderhandeln einen Antrag an den Verfassungsgerichtshof stellen, dem betreffenden Politiker das Amt zu entziehen. Geschehen sei das aber zumindest in der jüngeren Vergangenheit nie, sagt Ennöckl. (Sebastian Fellner, 8.1.2019)

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