Carmen Thornton ist selbstständige Rechtsanwältin in Wien. Ihre Kanzlei ist spezialisiert auf Trennungen und Scheidungen sowie Obsorge- und Unterhaltsverfahren. Auf derStandard.at/Familie beantwortet sie rechtliche Fragen bezüglich des Familienlebens.

Foto: Jana Madzigon

Beim Namen der Kinder lassen manche Eltern ihrer Fantasie freien Lauf. Aber dürfen die Eltern ihren Kindern wirklich noch skurrile Vornamen geben? Wo ist die Grenze der Kreativität bei der Namenswahl, und wer entscheidet, welcher Name zulässig ist?

Zulässig sind nur Vornamen, die dem Kindeswohl nicht widersprechen. Bei der Geburt eines Kindes haben die Erziehungsberechtigten (bei ehelichen Kindern beide Eltern, bei unehelichen Kindern in der Regel die Mutter) das Recht, den Vornamen des Kindes zu bestimmen. Der Name ist mit der Geburtsanzeige an das zuständige Standesamt zu melden. Die Erziehungsberechtigten sind in der Namenswahl weitgehend frei, der Name darf dem Kindeswohl allerdings nicht widersprechen.

Der erste Name muss dem Geschlecht entsprechen

Unzulässig sind daher Namen, die nicht als Vornamen gebräuchlich sind oder lächerlich oder anstößig wirken. Zumindest der erste Name muss auch dem Geschlecht des Kindes entsprechen. Wenn die Erziehungsberechtigten sich bei der Namenswahl nicht einigen können oder einen Vornamen bestimmen, der dem Kindeswohl widerspricht, muss das Standesamt das Pflegschaftsgericht einschalten.

Ein schlechter Scherz: Namen, die vergeben wurden

Was in der Theorie gut klingt, wird in der Praxis leider nicht immer so gehandhabt. Ein Blick auf die von der Statistik Austria veröffentlichte Liste der in Österreich bereits vergebenen Vornamen zeigt, dass den Hirngespinsten mancher Eltern bei der Namenswahl kaum mehr Grenzen gesetzt sind. So wurden bereits Namen wie Beowulf, Bruce-Willy, Despot, Tarzan, Sweety, Elfe, Zeus und Napoleon vergeben. Dass derartige Namen dem Kindeswohl entsprechen, darf durchaus bezweifelt werden.

Auch bei der Kombination zwischen Vor- und Nachnamen kann es zu skurrilen Kreationen kommen (zum Beispiel Axel Schweiß, Hans Wurst oder Rainer Zufall). Hier wäre eine deutlich strengere Prüfung durch die Standesämter wünschenswert. Es ist nicht Sinn der Sache, dass Eltern ihre Kinder zur Lachnummer machen, nur weil sie besonders kreativ oder witzig sein möchten.

Kein Pumuckl und Co

Doch zum Glück wird nicht alles, was sich so manche Eltern an "Vornamen" ausdenken, auch genehmigt. Wer sein Kind Rumpelstilzchen, Schnucki, Störenfried oder Pumuckl nennen möchte, kann sich das gleich abschminken. In Österreich werden diese Namen zumindest derzeit nicht vergeben, und das bleibt hoffentlich auch so.

Vorsicht bei der Namenswahl

Natürlich ist gegen ausgefallene Namen grundsätzlich nichts einzuwenden. Nicht jeder muss sein Kind Lukas, Anna oder Maximilian nennen. Eltern sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass die Namenswahl auch in der gesellschaftlichen Wahrnehmung eine große Rolle spielt. Die meisten Menschen verbinden mit bestimmten Namen auch bestimmte Eigenschaften und Charakterzüge. Außerdem sollte man sich vor Augen führen, dass das Kind seinen Vornamen ein ganzes Leben lang tragen wird und damit auch zufrieden sein sollte.

Ein Name, der bei einem Säugling oder Kleinkind noch süß ist, kann in der Schule schnell zu Mobbing führen und sich auch im Beruf als großer Hemmschuh erweisen. Man sollte seinem Kind daher nur einen Namen geben, mit dem man auch selber gut leben könnte. Eltern, die bei der Namenswahl besonders kreativ oder witzig sein möchten, sollten sich zum Wohl ihrer Kinder im Zweifel lieber beim zweiten Vornamen verwirklichen.

Namensänderung ohne Zustimmung der Eltern

Mündige Minderjährige (ab 14 Jahren), die mit ihrem Vornamen überhaupt nicht zufrieden sind, dürfen seit Juli 2018 übrigens selbst eine Namensänderung beantragen. Eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist dafür nicht mehr notwendig. (Carmen Thornton, 8.1.2019)