Salzburg/Thalgau – Ein 36-Jähriger ist am Dienstag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz Paragraf 3g vor einem Schwurgericht in Salzburg gestanden. Er soll mehrere Asylwerber vor einem Flüchtlingsheim in Thalgau (Flachgau) mit Nazi-Parolen beschimpft haben. Der Salzburger war nicht geständig. Er sei alkoholisiert und deshalb in einem Ausnahmezustand gewesen, erklärte er.

Der mehrfach vorbestrafte Beschuldigte war laut Staatsanwalt Marcus Neher am 19. Juni 2018 nur vier Stunden nach einer strafrechtlichen Verurteilung am Landesgericht Salzburg nach Thalgau gefahren und habe dort mindestens drei Flüchtlinge, davon zwei Männer mit dunkler Hautfarbe, mit rechtsextremen und fremdenfeindlichen Schimpftiraden überhäuft. Er soll auch "Heil Hitler" und "Hitler kill und shoot him" geschrien, den Hitler-Gruß sowie den Mittelfinger gezeigt haben.

"Zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort"

Der Angeklagte beteuerte bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg, er könne sich nur sehr lückenhaft an den Vorfall erinnern, er habe zuvor Schnaps und Bier getrunken. Er wisse nicht, ob er derartiges geschrien habe. Die vorsitzende Richterin Ilona Schalwich-Mozes konfrontierte ihn mit einer Zeugenaussage. Die Dame habe gehört, wie er den Flüchtlingen sogar gedroht habe, sie gehörten vergast. "Ich habe nichts gegen Ausländer", antwortete der Angeklagte. "Ich war an diesem Tag zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort."

Zur Feier des Tages, weil er damals bei dem Prozess "nur" eine Geldstrafe ausfasste, habe er Alkohol konsumiert. Er hatte in Thalgau rund 2,2 Promille Alkohol im Blut, erklärte sein Verteidiger. Der Angeklagte habe jedenfalls nicht vorsätzlich im Sinne des Verbotsgesetzes 3g gehandelt, er habe die Flüchtlinge wohl provozieren wollen.

Häufig vor Gericht

Der 36-Jährige war bisher nicht wegen Wiederbetätigung verurteilt worden. Er ist allerdings neunmal wegen Gewaltdelikten vor Gericht gestanden. Der Staatsanwalt warf dem Vater von drei Kindern heute auch noch gefährliche Drohung, Körperverletzung und Freiheitsentziehung zulasten seiner Lebensgefährtin vor. Dazu war der Angeklagte teilgeständig. Er habe bereits eine Psychotherapie absolviert, zudem trinke er seit drei Monaten keinen Alkohol mehr, sagte er zur Richterin.

Einen weiteren Vorwurf, er habe gegen das Waffengesetz verstoßen, bestritt der Salzburger, der seit Jahren keine Waffe mehr tragen darf. Bei einer Hausdurchsuchung hätten die Polizisten keine Waffe gefunden, bestritt der Verteidiger den Vorwurf des Staatsanwaltes, wonach der Angeklagte eine Faustfeuerwaffe der Kategorie B und ein Klappmesser besessen habe. Vermutlich wird noch heute ein Urteil gesprochen. (APA, 8.1.2018)