2012 starben bei einem Brand beim pakistanischen Kik-Zulieferer Baldia 250 Menschen.

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Dortmund – Es hätte ein Präzedenzfall werden können, doch nun bleiben wichtige Fragen ungeklärt. Fast sechseinhalb Jahre nach dem Brand in einer Textilfabrik im pakistanischen Karachi hat das Landgericht Dortmund Schmerzensgeldklagen von Betroffenen gegen den deutschen Textilhändler Kik abgewiesen. Mit der Gerichtsentscheidung bleibt offen, ob den Klägern Ansprüche gegen Kik überhaupt zugestanden wären.

Konkret wies das Gericht die Klage von vier pakistanischen Betroffenen, die die Mitverantwortung von Kik für den mangelnden Brandschutz in der Fabrik klären sollte, wegen Verjährung ab. Die Klage – vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) angestrengt – war die erste dieser Art in Deutschland.

Grundlegende Bedeutung des Verfahrens

Klägerin Saeeda Khatoon, deren Sohn bei dem Fabriksbrand starb, wird von der NGO so zitiert: "Kik hat sich der rechtlichen Verantwortung für den Tod von 258 Menschen entzogen. Aber immerhin hat sich ein Gericht in Deutschland mit dem Fall beschäftigt." Deswegen sei das Verfahren wichtig gewesen – unabhängig von dem Urteil. Ob die Kläger in Berufung gehen, wollen sie nach Auswertung der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden. Auch Miriam Saage-Maaß, die die Klage für ECCHR erarbeitet hatte, betonte die grundlegende Bedeutung des Verfahrens: "Deutsche Unternehmen aller Branchen haben die Klage gegen Kik genau verfolgt. Rechtsexperten in Deutschland, Großbritannien und der Schweiz griffen die Argumentation auf. Allen ist klar: Das aktuelle Recht wird der globalisierten Wirtschaft nicht gerecht."

Verheerender Brand

Bei dem verheerenden Feuer im September 2012 waren mehr als 250 Menschen ums Leben gekommen. In dem Dortmunder Zivilverfahren hatten vier Betroffene Schmerzensgeld von Kik in Höhe von jeweils 30.000 Euro gefordert. Die Kläger aus Pakistan machten geltend, dass Kik bei seinem Lieferanten nicht ausreichend auf die Einhaltung von Sicherheitsstandards beziehungsweise Brandschutzvorgaben hingewirkt habe – obwohl Kik zur Kontrolle der vorgegebenen Standards verpflichtet gewesen sei. Kik wies dies zurück. Das Feuer sei durch einen terroristischen Brandanschlag ausgelöst worden, für den Kik keine Schuld treffe. (red, 10.1.2019)