Ein Druck auf den Knopf, und schon wird nachbestellt – allerdings nicht in Deutschland.

Foto: Amazon

Einen kleinen WLAN-Knopf an die Waschmaschine kleben und Waschmittel fortan einfach per Knopfdruck einkaufen – solche Bestellknöpfe bietet der Online-Händler Amazon Kunden seit 2016 an, auch für Katzenfutter, Kaffee und andere Produkte des täglichen Bedarfs. Aber damit ist jetzt in Deutschland Schluss: Das Oberlandesgericht München verurteilte Amazon am Donnerstag zur Unterlassung.

Die aufklebbaren, nur mit dem jeweiligen Herstellerlogo versehenen Knöpfe führten zu intransparenten Bestellungen. Klare Informationen zu Inhalt, Preis und der klare Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung fehlten, urteilten die Richter. Damit verstoße Amazon gegen die Gesetze für den Internethandel.

Auswahl

Zwar hat der Kunde bei der Installation der Bestellknopf-App entschieden, was er damit bestellt: Eine Kiste Heineken-Dosenbier für 21,36 Euro, Pommery-Champagner für 20,90 oder auch für 69,90 Euro eines von zwei Dutzend Produkten des Kondom-Herstellers Durex. "Bestellen Sie per Knopfdruck, wenn Ihr Lieblingsprodukt zur Neige geht. Sie erhalten ihr neues Produkt, bevor das alte aufgebraucht ist", verspricht der Internethändler.

Aber was genau verbarg sich gleich noch mal hinter dem Knopf mit dem Ariel-Logo? Zudem lasse sich Amazon in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Spielraum, Details zu ändern, kritisierten die Richter: "Wenn ich den Knopf drücke, heißt das: Ich will Ariel um jeden Preis?", sagte der Senatsvorsitzende Andreas Müller. "Darf statt Pulver- auch Flüssigwaschmittel geliefert werden? Wir denken, dass die Klausel intransparent ist." Zudem fehle der zwingend notwendige klare Hinweis, dass jeder Knopfdruck eine zahlungspflichtige Bestellung auslöse.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dort seien Beschwerden von Verbrauchern eingegangen, sagte ihr Sprecher Thomas Bradler. Schon das Landgericht München hatte Amazon zur Unterlassung verurteilt. Dem schloss sich nun das Oberlandesgericht an und ließ keine Revision zu.

"Innovationsfeindlich"

Trotzdem kündigte der Konzern Rechtsmittel an: "Das heutige Urteil ist nicht nur innovationsfeindlich – es hindert Kunden auch daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der Dash Button ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht. Wir sind davon überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen. Daher werden wir Rechtsmittel einlegen", heißt es in einem Statement von Amazon auf Anfrage der APA. Auf die Frage, ob es auch Auswirkungen für österreichische Kunden gebe, hieß es, das Urteil beziehe sich nur auf Deutschland.

Wie viele Kunden in Deutschland solche Bestellknöpfe überhaupt nutzen, darüber hüllte sich Amazon auch im Prozess in Schweigen. Die Schweizerische Post hat WLAN-Knöpfe einige Monate lang mit tausend Kunden ausprobiert, das Ergebnis steht noch aus. Der Handelskonzern Valora liefert testweise Energiedrinks per Knopfdruck und zeigte sich vom positiven Echo überrascht.

Beim Institut für Handelsforschung (IFH) in Köln sieht man die Knöpfe eher als Übergangslösung, "um Kunden an automatisierte Bestellungen heranzuführen". Die Händler bekämen auch Kontrolle: "Wie viel bestelle ich, zu welchem Preis und wann?", sagte Eva Stüber vom IFH. Aber die Knöpfe dürften von Sprachsteuerungen wie Alexa oder Siri sowie von Smart-Home-Geräten wie automatisch nachbestellenden Kühlschränken ohnehin abgelöst werden.

Amazon setzt im Eigenhandel und als Marktplatz in Deutschland annähernd 26 Milliarden Euro im Jahr um und macht damit knapp die Hälfte des Online-Umsatzes in Deutschland. Bei Lebensmittel laufe aber nur ein Prozent der Einkäufe übers Internet, sagte Stüber. Hier werde nun nachgezogen. Aber nicht mit dem Bestellknopf. (APA, 10.1.2019)