Wien/Graz – Die scharfe Kritik an der Reform der Mindestsicherung hielt auch zu Ende der Begutachtung an. Die Bischofskonferenz fordert – mit Blick auf die Kürzungen, vor allem für Kinder – die Überarbeitung des Entwurfs. Die Steiermark macht verfassungsrechtliche Bedenken geltend. Der Behindertenrat wendet sich gegen Verschlechterungen und der Rechnungshof sieht die Harmonisierung nicht gewährleistet.

Die Bischöfe appellieren in ihrer – von Generalsekretär Peter Schipka unterzeichneten – Stellungnahme an die Regierung, das Gesetz in dieser Form nicht zu beschließen. "Kinder dürfen nicht von vornherein ihrer Zukunftsperspektiven beraubt werden. Ebenso wenig darf Kinderreichtum bestraft werden", heißt es.

Gefahr der Nivellierung

Die Sozialhilfe als "letztes Auffangnetz" müsse ein menschenwürdiges Leben samt sozialer und kultureller Teilhabe ermöglichen. Das Grundsatzgesetz mit seinen Obergrenzen und geringem Spielraum für die Länder, regionale Gegebenheiten zu berücksichtigen, berge aber die "Gefahr der Nivellierung nach unten".

Bedenken aus der Steiermark

Die Steiermark hat verfassungsrechtliche Bedenken – weil die Obergrenze für Wohnbeihilfen (samt Verbot des gleichzeitigen Bezugs mit der Sozialhilfe) auch privatwirtschaftliche Leistungen der Länder (Wohnbauförderung und -sanierung) betrifft. Außerdem lehnt das Land Verschlechterungen für Kinder, bei Wohnleistungen und für Behinderte ab. Die Bekämpfung und Vermeidung von Armut müsse weiterhin als Ziel verfolgt werden können – etwa indem die Länder Sonderzahlungen für Kinder (zum Beispiel zu Schulbeginn) gewähren können. Zudem wandte sich die Steiermark gegen eine Kostenverschiebung zulasten der Länder.

Rechnungshof befürchtet unterschiedliche Standards

Der Rechnungshof begrüßt zwar, dass mit dem Grundsatzgesetz der Versuch der Harmonisierung unternommen wird. Aber der Entwurf räume den Ländern "großen und weitreichenden Spielraum" ein. Mit den Obergrenzen und möglichen Aufschlägen seien österreichweit einheitliche Leistungsansprüche für den Lebensunterhalt nicht sichergestellt, auch die Härtefallregelung berge das Risiko "höchst unterschiedlicher Auslegung und Umsetzung". Außerdem bemängelt der RH, dass die Angaben über die finanziellen Auswirkungen "unklar und nur bedingt nachvollziehbar" seien.

Kritik des Behindertenrats

Auch der Behindertenrat kritisiert, dass es zu Ungleichheiten in den Ländern kommen kann. Damit würde aber die 2008 ratifizierte UN-Konvention über die Rechte von Menschen verletzt. Der Rat fordert einige Änderungen, etwa die Einführung eigener "Bedarfsgemeinschaften" für Behinderte – denn sonst wäre die geplante Deckelung für diese oft in betreuten Wohngemeinschaften oder bei Verwandten lebenden Menschen problematisch. Zudem sollte der – als Kannbestimmung enthaltene – Behindertenzuschuss von 155 Euro monatlich verpflichtend sein. Und der geforderte Nachweis der Sprachkompetenz sei zum Beispiel für Gehörlose nicht möglich. (APA, 11.1.2019)

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