Gottfried Küssel hat die Seite "alpen-donau.info" initiiert.

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Wien – Sieben Jahre und neun Monate sind seit seiner Verhaftung vergangen: Der Rechtsextremist Gottfried Küssel hat mit gestrigen Freitag seine Strafe wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung abgesessen und ist somit wieder ein freier Mann. Bereits seit Anfang 2017 arbeitete Küssel tagsüber im Vertrieb einer Getränkefirma.

Eigentlich wollte der heute 60-Jährige die Justizanstalt schon früher verlassen, doch Anfang des Vorjahres lehnte das Oberlandesgericht Wien die vom Landesgericht befürwortete frühzeitige Entlassung Küssels ab. Zu groß sei die Gefahr, die von ihm ausgehe, so das Urteil. Immerhin habe er bereits einmal nach einer vor zeitigen Entlassung wieder gegen das Wiederbetätigungsgesetz ver stoßen. Außerdem verwies das Gericht auf die führende Rolle Küssels in der österreichischen Neonaziszene. Allerdings könne er eine Fußfessel beantragen – was wiederum Küssel ablehnte.

Hetze gegen Minderheiten

Es war die dritte Verurteilung Küssels wegen Wiederbetätigung. Diesmal war der Grund die Initiierung der rechtsextremen Homepage alpen-donau.info. Gemeinsam mit Küssel waren 2013 in einem langwierigen Prozess auch der Administrator und der Techniker der Seite verurteilt worden. Auf der Homepage, die in den Jahren 2009 bis 2011 online war, war regelmäßig gegen Minderheiten und Politiker gehetzt und neonazistische Botschaften verbreitet worden. Eine Neuauflage der Seite war 2014 ins Netz gestellt worden. Auf ihr wurde wenige Monate lang das Urteil gegen Küssel thematisiert.

Ob und wie er wieder in der rechten Szene aktiv werden wird, bleibt abzuwarten. Bei einem sogenannten Ausgang im Sommer 2016 hatte sich Küssel mit anderen Rechtsextremen zum Public Viewing auf dem Unicampus in Wien getroffen. Mit dabei war auch jener Sicherheitsbeamter, der als Security im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur BVT-Affäre Dienst versehen hat. Das hat eine Recherche des STANDARD ergeben.

Sicher ist, dass Küssel zu seinen Nazidevotionalien zurückkehrt. Im Sommer 2017 hatte ihm das Oberlandesgericht seine beschlagnahmte bronzene Hitlerbüste und einschlägige Literatur wieder zugesprochen. (bbl, 11.1.2019)