Wien – Ende dieser Woche geht am Arbeitsgericht Wien jener Prozess weiter, in dem eine Exmitarbeiterin der Botschaft in Peking 129.000 Euro Schadenersatz beim Außenamt einklagt. Es geht um Auslandszulagen, die ihr entgangen seien, weil sie Peking wegen Mobbings durch die Botschafterin früher als vereinbart verlassen habe. Die Finanzprokuratur, die die Republik vertritt, hat die Abweisung der Klage beantragt. Sie brachte unter anderem einen Schriftsatz ein, in dem sie die Klägerin einer "ultimativen Sprache" zeiht, sie habe unter anderem eine Kollegin als "die Depperte" bezeichnet.

In der Causa haben, wie berichtet, bereits Verhandlungen stattgefunden. Die Botschafterin ist dem Verfahren auf Einladung der Republik als Streithelferin (Nebenintervenientin) beigetreten; ein rechtskräftiges Urteil würde also auch für oder gegen sie wirken. Die Diplomatin, die nun in Südamerika amtiert, reiste daher auch zur Verhandlung am 18. und 19. Oktober an.

Teure Anreise

Billig ist das nicht. Sie hat Gebühren von 1.400,30 Euro beantragt und die gemäß Gebührensanspruchsgesetz vom Gericht zugesprochen bekommen. Kilometergeld für die Fahrt von der Botschaft zum Flughafen etwa oder für eine Zwischenübernachtung vor dem Weiterflug nach Europa. Dieser Stopp sei ihr wegen der "sehr langen" Flugzeit und ihrer chronischen Halswirbelbeschwerden ärztlich empfohlen worden, die Reise in der Economy-Class sei "sehr beschwerlich", teilte sie mit.

In Wien hat die Diplomatin offenbar keinen Wohnsitz, jedenfalls kamen zwei Hotelnächte dazu (181 Euro), und die Tagsätze gemäß Reisegebührenvorschrift. Plus zwei Fahrscheine à 2,40 Euro.

Länger in Wien geschlafen

Dabei hat die Diplomatin der Republik beim Sparen geholfen. Insgesamt war sie vom 12. bis 23. Oktober in Wien, da seien die Flugtickets günstig gewesen, erklärte sie auf Nachfrage des Gerichts. Zudem habe sie Vor- und Nachbesprechungen geführt. Verrechnet hat die Streithelferin laut – nicht rechtskräftigem – Gebührenbescheid aber nur die "unbedingt erforderlichen Übernachtungen". Wie oft die Diplomatin noch kommen wird, ist offen. Die Richterin hat jedenfalls deponiert, dass sie nicht zu jeder Verhandlung anreisen muss. (Renate Graber, 14.1.2019)